Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 164Paragraph 164
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Besondere Voraussetzungen
§ 164.Paragraph 164,
Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation erfordert neben der Erfüllung der im § 25 Abs. 1 Z. 1 angeführten Voraussetzungen die Erbringung des Befähigungsnachweises. Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Gas- und Wasserleitungsinstallation erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen die Erbringung des Befähigungsnachweises.
Schlagworte
Gasinstallation
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Dokumentnummer
NOR12070147
Alte Dokumentnummer
N5197418546S