Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 184Paragraph 184
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Teiltätigkeiten
§ 184.Paragraph 184,
Der Konzessionspflicht für die Wartung von Luftfahrzeugen oder Luftfahrtgerät im Sinne des § 183 unterliegen nachstehende Tätigkeiten: Der Konzessionspflicht für die Wartung von Luftfahrzeugen oder Luftfahrtgerät im Sinne des Paragraph 183, unterliegen nachstehende Tätigkeiten:
Tätigkeiten am Flugwerk von Luftfahrzeugen;
Tätigkeiten an Triebwerken von Luftfahrzeugen;
Tätigkeiten an der elektronischen Bordausrüstung von Luftfahrzeugen;
Tätigkeiten an der nichtelektronischen Bordausrüstung von Luftfahrzeugen;
Tätigkeiten an sonstigem Luftfahrtgerät.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Dokumentnummer
NOR12070167
Alte Dokumentnummer
N5197418566S