Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 204Paragraph 204
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Das Ansuchen
§ 204.Paragraph 204,
(1)Absatz eins,Das Ansuchen um eine Konzession für ein Gastgewerbe hat außer den im § 341 genannten Angaben die beantragten Berechtigungen (§ 189 Abs. 1) und die beantragte Betriebsart (§ 192 Abs. 2) zu enthalten.Das Ansuchen um eine Konzession für ein Gastgewerbe hat außer den im Paragraph 341, genannten Angaben die beantragten Berechtigungen (Paragraph 189, Absatz eins,) und die beantragte Betriebsart (Paragraph 192, Absatz 2,) zu enthalten.
(2)Absatz 2,Dem Ansuchen ist eine der Art und dem Umfang des in Aussicht genommenen Gastgewerbebetriebes entsprechende maßstabgetreue Planskizze der Betriebsräume und der allfälligen sonstigen Betriebsflächen in dreifacher Ausfertigung anzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Dokumentnummer
NOR12070187
Alte Dokumentnummer
N5197418586S