Kurztitel
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe des Huf- und Klauenbeschlages
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 509/1978Bundesgesetzblatt Nr. 509 aus 1978,
Text
Anlage
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(§ 1 Z 2)
LEHRGANG FÜR HUF- UND KLAUENBESCHLAG
Der Lehrgang ist an einer zur Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten geeigneten
Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes oder
Anstalt einer Gebietskörperschaft
zu absolvieren.
Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:
Gegenstand Mindestzahl der
Lehrstunden
Geschichte des Hufbeschlags 1
Anatomie 7
Physiologie 8
Histologie 3
Exterieurlehre 10
Rassenkunde, Pferde- und Rinderzucht 5
Verwendung von Pferden 6
Verwendung von Rindern 2
Ethologie (Verhaltenslehre) 2
Beschlagschmiede, Hufeisen, Hufnägel und Stollen 6
Beschlag gesunder Hufe 10
Beschlag gesunder Hufe mit besonderer Berücksichtigung
der Hufform 10
Beschlag bei besonderen Dienstleistungen 12
Hufbeschlag bei fehlerhaftem Gang 8
Hufpflege 15
Die kranken Hufe 20
Hufbeschlag bei Ponies, Eseln und Maultieren 5
Klauenbeschlag (kurz) 5
Klauenpflege (ausführlich, unter Berücksichtigung möglicher
wirtschaftlicher Schäden 20
Preiserstellung (Kalkulation) 6
Rechtsvorschriften: Vorschriften, deren Kenntnis für die
Ausübung des Gewerbes des Huf- und Klauenbeschlages von Bedeutung ist (insbesondere Vorschriften über die Verhütung und Abwehr von Tierseuchen, Tierschutzvorschriften und Vorschriften betreffend die den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten) 4
Praktikum: Eisenherstellung vom Hufstab, Korrektur der Hufe
(erst an Leichenhufen, dann am lebenden Pferd), Beschlag der Hufe, Klauenkorrektur beim Rind (Theorie und Praxis) 160
Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 325 zu betragen.