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§ 81k VAG

Fassungen
11.01.1992 bis 11.06.2003 — BGBl. Nr. 13/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 81k12.08.200531.12.2015 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015
§ 81k12.06.200311.08.2005 § → § BGBl. I Nr. 33/2003
§ 81k11.01.199211.06.2003 BGBl. Nr. 13/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Versicherungsaufsichtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 81 k

Inkrafttretensdatum

11.01.1992BGBl. Nr. 13/1992

Außerkrafttretensdatum

11.06.2003danach: BGBl. I Nr. 33/2003

Abkürzung

VAG

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 119, Absatz 5

Text

Deckungsrückstellung

Paragraph 81 k,

  1. Absatz eins,Die Deckungsrückstellung ist in der Lebensversicherung, in der Krankenversicherung und in allen anderen Versicherungszweigen, soweit diese nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, für jeden Versicherungsvertrag einzeln zu berechnen. Die Anwendung von anerkannten statistischen oder mathematischen Methoden ist zulässig, wenn davon auszugehen ist, daß diese zu annähernd den gleichen Ergebnissen führen wie die Einzelberechnungen.
  2. Absatz 2,Die Deckungsrückstellung umfaßt in der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, den versicherungsmathematisch errechneten Wert der Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens einschließlich der bereits zugeteilten und der zugesagten Gewinnanteile und einer Verwaltungskostenrückstellung abzüglich der Summe der Barwerte der künftig eingehenden Prämien.
  3. Absatz 3,Versicherungstechnisch entstehende negative Deckungskapitalien sind auf Null zu setzen.
  4. Absatz 4,Die Berechnung der Deckungsrückstellung ist nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden vorzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2023

Gesetzesnummer

10006594

Dokumentnummer

NOR12072227

Alte Dokumentnummer

N5197820990L