Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Posamentierer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 230/1981 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 128/2015Bundesgesetzblatt Nr. 230 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 128 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Posamentierer ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in der geltenden Fassung anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Posamentierer ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, in der geltenden Fassung anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1981 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1981 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Dezember 1981 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026
Dokumentnummer
NOR12072993
Alte Dokumentnummer
N51981168720