Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 546/1982 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 383/1992Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 9Artikel 2, Paragraph 9
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
§ 9. (1) Vorräte, die aus technischen Gründen auch im ernstesten Notstand nicht verfügbar sind (Art. 1 Z 2 der Anlage zum IEP-Übereinkommen), sind auf die Pflichtnotstandsreserven nicht anzurechnen.Paragraph 9, (1) Vorräte, die aus technischen Gründen auch im ernstesten Notstand nicht verfügbar sind (Artikel eins, Ziffer 2, der Anlage zum IEP-Übereinkommen), sind auf die Pflichtnotstandsreserven nicht anzurechnen.
(2)Absatz 2,Die Vorräte gemäß Abs. 1 sind mit 10% der Pflichtnotstandsreserven zu bemessen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann diesen Prozentsatz über Antrag des Vorratspflichtigen vermindern, wenn dieser nachweist, daß ein geringerer Prozentsatz den technischen Gegebenheiten seines Betriebes entspricht. Völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen hiedurch nicht verletzt werden.Die Vorräte gemäß Absatz eins, sind mit 10% der Pflichtnotstandsreserven zu bemessen. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann diesen Prozentsatz über Antrag des Vorratspflichtigen vermindern, wenn dieser nachweist, daß ein geringerer Prozentsatz den technischen Gegebenheiten seines Betriebes entspricht. Völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen hiedurch nicht verletzt werden.
(3)Absatz 3,Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen den im Abs. 2 genannten Prozentsatz durch Verordnung ändern.Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen den im Absatz 2, genannten Prozentsatz durch Verordnung ändern.
Dokumentnummer
NOR12073336
Alte Dokumentnummer
N5198213145O