Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
27.04.1982 bis 24.10.1986 — BGBl. Nr. 183/1982
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.07.199230.06.2003 § → § BGBl. Nr. 340/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 337/1999
§ 525.10.198630.06.1992 § → § BGBl. Nr. 569/1986
§ 527.04.198224.10.1986 BGBl. Nr. 183/1982

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Betriebsschlosser

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1982,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

27.04.1982BGBl. Nr. 183/1982

Außerkrafttretensdatum

24.10.1986danach: BGBl. Nr. 569/1986

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Bauschlosser, Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer, Schlosser oder Maschinenschlosser kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Betriebsschlosser abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Betriebsschlosser abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Prüfarbeit“ zu umfassen.
  3. Absatz 3,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Universalschweißer oder Werkzeugmaschineur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Betriebsschlosser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  4. Absatz 4,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz eins, gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.
  5. Absatz 5,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz 2, gilt Paragraph 2, Absatz eins bis 3 und 7 sinngemäß.
  6. Absatz 6,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz 3, gilt Paragraph 2, sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2026

Gesetzesnummer

10006336

Dokumentnummer

NOR12073365

Alte Dokumentnummer

N51982139770

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/265/P5/NOR12073365