Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 129/1984Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht
Text
Inkrafttreten
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft.
(2)Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2025
Dokumentnummer
NOR12073791
alte Dokumentnummer
N5198412687L