Rechtstracker.at

Anl. 1/1

Fassungen
01.09.1992 bis 31.05.1993 — BGBl. Nr. 469/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/101.06.199309.03.1995 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995
Anl. 1/101.09.199231.05.1993 BGBl. Nr. 469/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Außenhandelsgesetz 1984

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 184 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 469 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 469/1992

Außerkrafttretensdatum

31.05.1993

Index

54/02 Außenhandelsgesetz

Text

                                                     Anlage A 1

                                                    ------------

BEWILLIGUNGSLISTE FÜR DIE AUSFUHR

Die Bewilligungen erteilt der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

---------------------------------------------------------------------

  TARIF                            Warenbezeichnung

Nr./UNr.

---------------------------------------------------------------------

1204    00    Leinsamen, auch gebrochen oder geschrotet

1206    00    Sonnenblumenkerne, auch gebrochen oder geschrotet

1207    --    Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch

              gebrochen oder geschrotet

1701    --    Rohrzucker und Rübenzucker und chemisch reine

              Saccharose, fest:

       (10)   - Rohzucker ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

                Farbstoffen:

        11    - - Rohrzucker

        12    - - Rübenzucker

       (90)   - andere:

        91    - - mit Zusatz von Geruchs-, Geschmacks- oder

                  Farbstoffen:

                B - andere

        99    - - sonstige

2501    00    Salz (einschließlich Speisesalz und denaturiertes Salz)

              und reines Natriumchlorid, auch in wässeriger Lösung

              oder zugesetzte Antibackmittel oder Rieselhilfen

              enthaltend; Meerwasser

2502    00    Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet

2503    --    Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter, gefällter

              und kolloidaler Schwefel

2510    --    Natürliche Calciumphosphate, natürliche

              Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden

2524    00    Asbest

2528    --    Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch

              kalziniert), ausgenommen Borate, die aus natürlichen

              wässerigen Salzlösungen gewonnen wurden; natürliche

              Borsäure mit einem Gehalt von nicht mehr als 85

              Gewichtsprozent H3BO3, berechnet auf das Gewicht der

              Trockensubstanz

2601    --    Eisenerze und deren Konzentrate, einschließlich

              Schwefelkiesabbrände

2602    00    Manganerze und deren Konzentrate, einschließlich

              manganhaltiger Eisenerze und Konzentrate mit einem

              Mangangehalt von 20 Gewichtsprozent oder mehr,

              berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz

2603    00    Kupfererze und deren Konzentrate

2604    00    Nickelerze und deren Konzentrate

2605    00    Cobalterze und deren Konzentrate

2606    00    Aluminiumerze und deren Konzentrate

2607    00    Bleierze und deren Konzentrate

2608    00    Zinkerze und deren Konzentrate

2609    00    Zinnerze und deren Konzentrate

2610    00    Chromerze und deren Konzentrate

2611    00    Wolframerze (Tungstenerze) und deren Konzentrate

2612    --    Uranerze oder Thoriumerze und deren Konzentrate

2613    --    Molybdänerze und deren Konzentrate

2614    00    Titanerze und deren Konzentrate

2615    --    Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder Zirkonerze und

              deren Konzentrate

2616    --    Edelmetallerze und deren Konzentrate

2617    --    Andere Erze und deren Konzentrate:

        90    - andere

2618    00    Granulierte Schlacke (Schlackensand) von der Eisen-

              oder Stahlerzeugung

2619    00    Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),

              Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle, von der Eisen-

              oder Stahlerzeugung

2620    --    Aschen und Rückstände (ausgenommen solche von der

              Eisen- oder Stahlerzeugung), die Metalle oder

              Metallverbindungen enthalten

2701    --    Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe,

              aus Steinkohle

2702    --    Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jet)

2704    00    Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle,

              Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle

2708    --    Pech und Pechkoks, aus Steinkohlenteer oder anderen

              Mineralteeren

2709    00    Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh

2710    00    Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, ausgenommen

              rohe;

              anderweitig weder genannte noch inbegriffene

              Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle

              oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit

              diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser

              Zubereitungen bilden:

                 A - Petrolether und Benzine, ausgenommen Testbenzine

                 B - Testbenzine

                 C - Petroleum

                 D - Gasöle

                 E - Heizöle und ähnliche Rückstände von der

                     Erdölverarbeitung

                 F - Spindelöle und Schmieröle

                 I - Transformatorenöle

                 K - andere:

                     ex K - Waren dieser Unternummer

                            ausgenommen:

                            Flammöle (für Flammenwerfer)

2711    --    Erdölgase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe

2712    --    Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, slack

              wax, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere

              Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse, durch Synthese

              oder durch andere Verfahren gewonnen, auch gefärbt:

        10    - Vaselin

2713    --    Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände von

              Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien:

       (10)   - Petrolkoks:

        11    - - nicht kalziniert

        12    - - kalziniert

2801    --    Fluor, Chlor, Brom und Iod:

        30    - Fluor; Brom

2803    00    Kohlenstoff (Ruß und andere Formen des Kohlenstoffs,

              anderweitig weder genannt noch inbegriffen)

2804    --    Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle:

        70    - Phosphor

        80    - Arsen

        90    - Selen

2805    --    Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle,

              Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder

              miteinander legiert, Quecksilber:

        40    - Quecksilber

2807    00    Schwefelsäure; Oleum

2810    00    Boroxide; Borsäuren

2819    --    Chromoxide und Chromhydroxide:

        10    - Chromtrioxid

2822    00    Cobaltoxide und Cobalthydroxide; handelsübliche

              Cobaltoxide

2823   00     Titanoxide

2825   --     Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze;

              andere anorganische Basen; andere Oxide, Hydroxide und

              Peroxide, der Metalle:

        10    - Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische

                Salze:

                ex 10 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Hydrazin mit einer Mindestkonzentration von

                        70% Hydraziniumnitrat, Hydraziniumperchlorat

        20    - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid

        30    - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide

        40    - Nickeloxide und Nickelhydroxide

        50    - Kupferoxide und Kupferhydroxide

        60    - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid

        70    - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide

        80    - Antimonoxide

        90    - andere

2826    --    Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere

              komplexe Fluorsalze:

       (10)   - Fluoride:

        19    - - sonstige:

                  ex 19 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          Kaliumfluorid, Kaliumhydrogendifluorid

2830    --    Sulfide, Polysulfide:

        90    - andere

2838    00    Fulminate, Cyanate und Thiocyanate (Rhodanide)

2841    --    Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide:

        10    - Aluminate

        60    - Manganite, Manganate und Permanganate

        70    - Molybdate

        80    - Wolframate

        90    - (Tungstate)

2843    --    Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder organische

              Verbindungen der Edelmetalle, auch von chemisch nicht

              eindeutig bestimmter Konstitution; Amalgame der

              Edelmetalle:

        10    - kolloidale Edelmetalle

        90    - andere Verbindungen; Amalgame:

                A - Edelmetallamalgame

2846    --    Anorganische oder organische Verbindungen der Metalle

              der seltenen Erden, des Yttriums oder des Scandiums

              oder von Mischungen dieser Metalle:

        10    - Cerverbindungen:

              A - Ceritchlorid, Ceritsulfat, Ceritcarbonat

2849    --    Carbide, auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter

              Konstitution:

        90    - andere

2850    00    Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch von

              chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution,

              ausgenommen Verbindungen, die auch Carbide der Nummer

              sind

2901    --    Acyclische Kohlenwasserstoffe:

        10    - gesättigte:

                B - andere

       (20)   - ungesättigte:

        21    - - Ethylen

        22    - - Propen (Propylen)

        23    - - Buten (Butylen) und dessen Isomere

        24    - - Buta- 1,3-dien und Isopren

        29    - - sonstige:

                  B - andere

2902    --    Cyclische Kohlenwasserstoffe:

       (10)   - Cyclane, Cyclene und Cycloterpene:

        11    - Cyclohexan

        19    sonstige

        50    - Styrol

        60    - Ethylbenzol

        70    - Cumol

        90    - andere

2904    --    Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

              Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

        10    - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze

                und Ethylester

        20    - Derivate, die nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen

                enthalten:

                ex 20 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

                        Tri, Trotyl)

        90    - andere

2908    --    Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der

              Phenole oder Phenolakohole:

        10    - Derivate, die nur Halogene enthalten, und deren Salze

        20    - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze

                und Ester

        90    - andere:

                ex 90 - Waren dieser Unternummer

                         ausgenommen:

                         Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

                         Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

                         (Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

                         (Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat,

                         Trizinat), Bleitrinitrophloroglucinat

                         (Bleiglucinat)

2919    00    Ester der Phosphorsäuren, deren Salze und

              Lactophosphate; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

              Nitrosoderivate

2920    --    Ester der anderen anorganischen Säuren (ausgenommen

              Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und deren Salze;

              deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

        10    - Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und deren

                Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

                Nitrosoderivate

        90    - andere:

                ex 90 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Dimethyl-phosphit, Trimethyl-phosphit,

                        Triethylphosphit, Diethyl-phosphit,

                        Nicroglycerin (Glycerintrinitrat),

                        Nitroglykol (Ethylenglykoldinitrat),

                        Diglykoldinitrat,

                        Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta,

                        Pentrit, Niperyt), Hexanitromannit

                        (Nitromannit)

2921    --    Verbindungen mit Aminofunktion:

       (10)   - acyclische Monoamine und deren Derivate; deren Salze:

        11    - - Mono-, Di- und Trimethylamin und deren Salze:

                  ex 11 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          Dimethylamin, Dimethylaminhydrochlorid

        12    - - Diethylamin und dessen Salze

        19    - - sonstige:

                  ex 19 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          N,N-Diisopropyl2-aminochlorethan,

                          Diisopropylamin

       (20)   - acyclische Polyamine und deren Derivate; deren Salze:

        21    - - Ethylendiamin und dessen Salze

        22    - - Hexamethylendiamin und dessen Salze

        29    - - sonstige

        30    - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Mono-

                oder Polyamine und deren Derivate; deren Salze

        (40)  - aromatische Monoamine und deren Derivate; deren

                Salze:

        42    - - Anilinderivate und deren Salze:

                  ex 42 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

                          Tetranitromethylanilin)

        43    - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze

        44    - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

                  ex 44 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          Hexanitrodiphenylamin (Dipikrylamin,

                          Hexamin)

        45    - - 1-Naphthylamin (alpha-Naphthylamin), - 2-

                  Naphthylamin

                  (beta-Naphthylamin) und deren Derivate; deren Salze

        49    - - sonstige

       (50)   - aromatische Polyamine und deren Derivate; deren

                Salze:

        51    - - o-, m- und p-Phenylendiamin, Diaminotoluole und

                  deren Derivate; deren Salze

        59    - - sonstige

2924    - -   Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion;

              Amidoverbindungen der Kohlensäure:

        10    - acyclische Amide (einschließlich acyclische

                Carbamate) und deren Derivate; deren Salze:

                ex 10 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

       (20)   - cyclische Amide (einschließlich cyclische Carbamate)

                und deren Derivate; deren Salze:

        21    - - Ureine und deren Derivate; deren Salze

        29    - - sonstige:

                  B - andere

2925    - -   Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

              (einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

              Iminfunktion:

        20    - Imine und deren Derivate; deren Salze:

                ex 20 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-

                        guanyltetrazen (Tetrazen)

2926    - -   Verbindungen mit Nitrilfunktion

2931    00    Andere organisch-anorganische Verbindungen:

              ex 00 - Waren dieser Nummer

                      ausgenommen:

                      Methylphosphonsäuredifluorid,

                      Methylphosphonsäuredichlorid,

                      Methylphosphonsäuredimethylester,

                      Ethylphosphonsäurediethylester,

                      Ethylphosphonigsäuredichlorid,

                      Ethylphosplionsäuredichlorid,

                      Ethylphosphonsäuredifluorid,

                      Methylphosphonigsäuredichlorid,

                      Methylphosphonigsäure,

                      Methylphosphonigsäurediethylester,

                      Ethylphosphonsäuredimethylester,

                      Ethylphosphonigsäuredifluorid,

                      Methylphosphonigsäuredifluorid

2933    - -   Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

              mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren und

              deren Salze:

       (10)   - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:

        11    - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate

        19    - - sonstige

       (20)   - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                hydriertem) Imidazolring in der Struktur:

        21    - - Hydantoin und dessen Derivate

        29    - - sonstige

       (30)   - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                hydriertem) Pyridinring in der Struktur:

        31    - - Pyridinund dessen Salze

        39    - - sonstige:

                  ex 39 - Waren dieser Unternummer

                          ausgenommen:

                          3-Hydroxy- 1 -methylpiperidin,

                          3-Chinuclidinol, 3-Chinuclidon

        40    - - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

                  Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht weiter

                  kondensiert

       (50)   - Verbindungen mit Pyrimidinring (auch hydriert) oder

                Piperazinring in der Struktur; Nucleinsäuren und

                deren Salze:

        51    - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und dessen

                  Derivate; deren Salze

        59    - - sonstige

       (60)   - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

                hydriertem) Triazinring in der Struktur:

        69    - sonstige:

                ex 69 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

                        Cyclonite, Hexahydro- 1,3,5-trinitro-s-

                        triazin)

       (70)   - Lactame:

        71    - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)

        79    - sonstige Lactame

        90    - andere:

                ex 90 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

2934    --   Andere heterocyclische Verbindungen

2941    --   Antibiotika:

        20   - Streptomycine und deren Derivate; deren Salze

        30   - Tetracycline und deren Derivate; deren Salze

        40   - Chloramphenicol und dessen Derivate; deren Salze

        50   - Eirythromycin und dessen Derivate; deren Salze

        90   - andere

2942    00     Andere organische Verbindungen

3103    --    Mineralische oder chemische Phosphordüngemittel

3104    --    Mineralische oder chemische Kalidüngemittel

3811    --    Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidationsmittel,

              Antigums, Viskositätsverbesserer,

              Korrosionsschutzadditives und andere zubereitete

              Additives, alle diese für Mineralöle (einschließlich

              Treibstoffe wie Benzin) oder für andere, zum selben

              Zweck wie Mineralöl verwendete Flüssigkeiten

3820    00    Zubereitete Frostschutzmittel und zubereitete

              Enteisungsflüssigkeiten

3823    --    Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

              Gießereikerne;

              chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen

              Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich

              solcher, die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse

              bestehen), anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

              Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

              Industrien, anderweitig weder genannt noch

              inbegriffen:

        50    - nicht feuerfeste Mörtel und Betone

        60    - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der

                Unternummer 2905 44

        90    - andere:

                ex 90 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        1. Tränengas in Ampullen (bestehend aus

                           Gemischen organisch-chemischer

                           Verbindungen)

                        2. Ausgangsmaterial (Material gemäß

                           Artikel II § 1 Abs. 2 Z 3 des

                           Sicherheitskontrollgesetzes) in Mengen von

                           mehr als 0,5 kg (bezogen auf das

                           Ausgangsmaterial) je Sendung:

                           - Uran, das die in der Natur vorkommende

                             Isotopenzusammensetzung enthält

                             (natürliches Uran);

                           - Uran mit vermindertem Gehalt am Isotop

                             235 (am Isotop 235 abgereichertes

                             Uran);

                           - Thorium;

                           - jeden der vorgenannten Stoffe in Form

                             von Metallen, Legierungen, chemischen

                             Verbindungen oder Konzentraten

                        3. besonderes spaltbares Material (Material

                           gemäß Artikel II § 1 Abs. 2 Z 1 des

                           Sicherheitskontrollgesetzes) in Mengen von

                           mehr als 0,5 Gramm (bezogen auf das

                           spaltbare Material) je Sendung,

                           ausgenommen Ausgangsmaterial (Z 3):

                           - Plutonium 239;

                           - Uran 233;

                           - mit den Isotopen 235 und 233

                             angereichertes Uran;

                           - jede Ware, die einen oder mehrere der

                             vorgenannten Stoffe enthält

4001    --    Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle

              und ähnliche natürliche Kautschukarten in Rohformen

              oder in Platten, Blättern oder Streifen

4002    --    Synthetischer Kautschuk und Faktis (Ölkautschuk), in

              Rohformen oder in Platten, Blättern oder Streifen;

              Mischungen von Waren dieser Nummer mit Waren der Nummer

              4001, in Rohformen oder in Platten, Blättern oder

              Streifen:

       (10)   - Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter

                Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR):

              - - Latex

              - - sonstige

              - Butadien-Kautschuk (BR):

                ex 20 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        carboxylbegrenztes Polybutadien

       (30)   - Isobuten-Isopren-(Butyl-)Kautschuk (IIR); Halogen-

                Isobuten-IsoprenKautschuk (CIIR oder BIIR):

        31    - - Isobuten-Isopren-(Butyl-)Kautschuk(IIR)

        39    - - sonstige

       (40)   - Chloropren-(Chlorbutadien-)Kautschuk(CR):

        41    - - Latex

        49    - - sonstige

       (50)   - Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR):

        51    - - Latex

        59    - - sonstige

        60    - Isopren-Kautschuk (IR):

                ex 60 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        hydroxylbegrenztes Polybutadien

        70    - Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, nicht konjugiert

                (EPDM)

        80    - Mischungen von Waren dieser Nummer mit Waren der

                Nummer 4001

       (90)   - andere:

        91    - - Latex

        99    - - sonstige

4101    --    Häute und Felle, roh, von Rindern (einschließlich

              Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern (frisch,

              gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders

              haltbar gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder

              zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch enthaart

              oder gespalten

4102    --    Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch, gesalzen,

              getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders haltbar

              gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder

              zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch enthaart oder

              gespalten, ausgenommen die in der Anmerkung 1 c zu

              diesem Kapitel genannten Waren

4103    --    Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,

              getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders haltbar

              gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder

              zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch enthaart

              oder gespalten, ausgenommen die in der Anmerkung 1b

              oder 1c zu diesem Kapitel genannten Waren

4401    --    Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern, Prügeln,

              Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen; Holz in

              Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne und Holzabfälle,

              auch zu Pellets, Briketts, Scheitern oder ähnlichen

              Formen agglomeriert:

        10    - Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,

                Prügeln, Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen

       (20)   - Holz in Abschnitzeln oder Teilchen:

        21    - - von Nadelbäumen

        22    - - von anderen Bäumen

        30    - Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts,

                Scheitern oder ähnlichen Formen agglomeriert:

                ex 30 - Spreißelholz

4403    --    Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob zwei-

              oder vierseitig zugerichtet

4404    --    Reifholz; Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle, Pflöcke

              und Stangen, aus Holz, zugespitzt, nicht in der

              Längsrichtung gesägt; Holz, grob zugerichtet, weder

              gedrechselt noch gebogen oder sonst bearbeitet,

              zur Herstellung von Spazierstöcken, Regenschirmen,

              Werkzeuggriffen und dergleichen geeignet; Holzspan,

              Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen:

        10    - von Nadelbäumen:

                A - Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle, Pflöcke und

                    Stangen, aus Holz, zugespitzt, nicht in der

                    Längsrichtung gesägt

        20    - andere:

                A - Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle, Pflöcke und

                    Stangen, aus Holz, zugespitzt, nicht in der

                    Längsrichtung gesägt

4407    --    Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit dem

              Profilzerspaner besäumt, gemessert oder geschält, auch

              gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt verleimt, mit

              einer Stärke von mehr als 6 mm

4707    --    Abfälle von Papier oder Pappe

7105    --    Staub und Pulver, von natürlichen oder synthetischen

              Edelsteinen oder Schmucksteinen

7106    --    Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht

              bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von Pulver

7107    00    Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht bearbeitet

              oder als Halbzeug

7108    --    Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet, als Halbzeug

              oder in Form von Pulver

7109    00    Unedle Metalle oder Silber, mit Gold plattiert, nicht

              bearbeitet oder als Halbzeug

7110    --    Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von

              Pulver

7111    00    Unedle Metalle, Silber oder Gold, mit Platin plattiert,

              nicht bearbeitet oder als Halbzeug

7112    --    Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder

              Edelmetallplattierungen

7115    --    Andere Waren aus Edelmetallen oder

              Edelmetallplattierungen

7116    --    Waren aus echten Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen,

              Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

              Steinen:

        20    - aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder

                rekonstituierten Steinen:

                B - anders

7118    --    Münzen

7201    --    Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder

              anderen Rohformen

7202    --    Ferrolegierungen

7203    --    Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene

              Eisenerzeugnisse und andere Eisenschwammerzeugnisse, in

              Stücken, Pellets, oder ähnlichen Formen; Eisen mit

              einer Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent, in

              Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen

7204    --    Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke

              aus Eisen oder Stahl

7205    --    Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen

              oder Stahl:

       (20)   - Pulver:

        21    - - aus legiertem Stahl

        29    - - sonstiges

7206    - -   Eisen und nicht legierter Stahl in Form von Rohblöcken

              (Ingots) oder anderen Rohformen (ausgenommen Eisen der

              Nummer 7203)

7207    --    Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7208    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr,

              warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7209    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr,

              kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen

7210    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr,

              plattiert oder überzogen

7211    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als

              600 mm, weder plattiert noch überzogen

7212    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als

              600 mm, plattiert oder überzogen

7213    --    Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7214    --    Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht legiertem

              Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt, warmgezogen oder

              warm stranggepreßt, auch nach dem Walzen verwunden

7215    --    Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

              legiertem Stahl

7216    --    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7217    --    Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7218    --    Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots) oder

              anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem Stahl

7219    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit

              einer Breite von 600 mm oder mehr

7220    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit

              einer Breite von weniger als 600 mm

7221    00    Walzdraht aus rostfreiem Stahl

7222   --    Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl; Profile aus

              rostfreiem Stahl

7223    00    Draht aus rostfreiem Stahl

7224    --    Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots)

              oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten

              Stahl

7225    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl,

              mit einer Breite von 600 mm oder mehr

7226    --    Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl,

              mit einer Breite von weniger als 600 mm

7227    --    Walzdraht aus anderem legierten Stahl

7228    --    Stangen und Stäbe, aus anderem legierten Stahl; Profile

              aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrstangen und

              -stäbe, aus legiertem oder nicht legiertem Stahl

7229    --    Draht aus anderem legierten Stahl

7301    --    Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder

              aus Teilen zusammengesetzt; geschweißte Profile aus

              Eisen oder Stahl

7302    --    Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und zwar:

              Schienen, Leitschienen, Zahnstangen, Weichenzungen,

              Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes

              Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,

              Laschen, Schienenstühle, Stuhlkeile, Unterlagsplatten,

              Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen sowie

              anderes, nur für das Verbinden oder Befestigen von

              Schienen geeignetes Material:

        10    - Schienen:

                B - andere

        20    - Bahnschwellen

        30    - Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen

                und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen

        90    - andere:

                A - Leitschienen

7304    --    Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen

              aus Gußeisen) oder Stahl

7305    --    Andere Rohre (zB geschweißt, genietet), mit einem

              inneren und äußeren kreisförmigen Querschnitt und einem

              äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen

              oder Stahl

7306    --    Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt, genietet,

              gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern),

              aus Eisen oder Stahl

7308    --    Konstruktionen (mit Ausnahme der vorgefertigten Gebäude

              der Nr. 9406) sowie deren Teile (zB Brücken und

              Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste,

              Dächer, Dachstühle, Türen und Fenster und deren Rahmen

              und Stöcke, Türschwellen, Rolläden, Geländer, Säulen,

              Pfeiler), aus Eisen oder Stahl; für Konstruktionszwecke

              vorgearbeitete Bleche, Stangen, Profile, Rohre und

              dergleichen, aus Eisen oder Stahl:

        10    - Brücken und Brückenteile:

                ex 10 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Brücken für Oberwasserkriegsschiffe,

                        Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge,

                        die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige

                        Vorrichtungen für den unmittelbaren

                        Kampfeinsatz besonders gebaut und

                        ausgerüstet sind

        20    - Türme und Gittermaste:

                ex 20 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Türme für Oberwasserkriegsschiffe,

                        Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge,

                        die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige

                        Vorrichtungen für den unmittelbaren

                        Kampfeinsatz besonders gebaut und

                        ausgerüstet sind

        30    - Türen und Fenster und deren Rahmen und Stöcke, sowie

                Türschwellen

        40    - Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial

        90    - andere

7312    --    Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und ähnliche Waren,

              aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse

              für die Elektrotechnik

7313    00    Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte

              oder Bänder, auch mit Stacheln, sowie lose miteinander

              verwundene Doppeldrähte, wie sie für Umzäunungen

              verwendet werden, aus Eisen oder Stahl

7314    --    Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und

              Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche aus

              Eisen oder Stahl:

        20    - Gitter und Geflechte, an den Kreuzungspunkten

                verschweißt, aus Draht mit einer größten

                Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr und einer

                Maschengröße von 100 cm2 oder mehr

        30    - andere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungspunkten

                verschweißt

       (40)   - andere Gitter und Geflechte:

        41    - - verzinkt

        42    - - mit Kunststoff überzogen

        49    - - sonstige

7317    00    Nägel, Stifte, Reißnägel, gewellte Nägel, zugespitzte,

              gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen solche

              der Nummer 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder

              Stahl, auch mit Köpfen aus anderen Stoffen, ausgenommen

              solche mit Köpfen aus Kupfer

7401    --    Kupfermatten; Zementkupfer (gefälltes Kupfer)

7402    00    Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden für die

              elektrolytische Raffination

7403    --    Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,

              unverarbeitet

7404    00    Abfälle und Schrott, aus Kupfer

7405    00    Kupfervorlegierungen

7407    --    Stangen, Stäbe und Profile, aus Kupfer

7408    --    Draht aus Kupfer

7409    --    Platten, Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer

              Stärke von mehr als 0,15 mm

7411    --    Rohre aus Kupfer

7501    --    Nickelmatten, Nickeloxidsinter und andere

              Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie

7502    --    Nickel, unverarbeitet

7503    00    Abfälle und Schrott, aus Nickel

7504    00    Pulver und Flitter, aus Nickel

7505    --    Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel

7506    --    Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel

7507    --    Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke und

              Muffen), aus Nickel:

       (10)   - Rohre:

        11    - - aus nicht legiertem Nickel

        12    - - aus Nickellegierungen

7508    00    Andere Waren aus Nickel

7601    --    Aluminium, unverarbeitet

7602    00    Abfälle und Schrott, aus Aluminium

7801    --    Blei, unverarbeitet

7802    00    Abfälle und Schrott, aus Blei

7901    --    Zink, unverarbeitet

7902    00    Abfälle und Schrott, aus Zink

8001    --    Zinn, unverarbeitet

8002    00    Abfälle und Schrott, aus Zinn

8003    00    Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Zinn

8004    00    Platten, Bleche und Bänder, aus Zinn, mit einer Stärke

              von mehr als 0,2 mm

8006    00    Rohre und Rohrfittings (zB Kupplungen, Kniestücke und

              Muffen), aus Zinn

8101    --    Tungsten (Wolfram) und Waren daraus, einschließlich

              Abfälle und Schrott:

              ex  - Waren dieser Nummer

                    ausgenommen:

                    metallische Treibmittel mit Partikelgrößen von

                    weniger als 500 Mikrometer (kugelförmig, als

                    Staub, Flitter oder gemahlen), mit einem Gehalt

                    von mindestens 97 Gewichtsprozent an Tungsten

                    (Wolfram)

8102    --    Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8103    --    Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8104    --    Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott:

       (10)   - Magnesium, unverarbeitet:

        11    - - mit einem Magnesiumgehalt von mindestens 99,8

                  Gewichtsprozent

        19    - - sonstige

        20    - Abfälle und Schrott

        30    - Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver

8105    --    Cobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse der

              Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus,

              einschließlich Abfälle und Schrott

8106    00    Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8107    --    Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8108    --    Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8109    --    Zirkonium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott:

        10    - Zirkonium, unverarbeitet; Abfälle und Schrott;

                Pulver:

                ex 10 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        metallische Treibmittel mit Partikelgrößen

                        von weniger als 500 Mikrometer (kugelförmig,

                        als Staub, Flitter oder gemahlen), mit einem

                        Gehalt von mindestens 97 Gewichtsprozent

                        Zirkon

        90    - andere:

                ex 90 - Waren dieser Unternummer

                        ausgenommen:

                        Rohre aus Zirkonium oder Zirkonium-

                        Legierungen, die für die Verwendung in

                        Kernreaktoren besonders konstruiert oder

                        vorbereitet sind und bei denen das Verhältnis

                        von Hafnium zu Zirkonium kleiner ist als

                        1:500 Gewichtsanteile

8111    00    Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und

              Schrott

8112    --    Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium,

              Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium

              und Waren aus diesen Metallen, einschließlich Abfälle

              und Schrott:

        20    - Chrom

        30    - Germanium

        40    - Vanadium

       (90)   - andere:

        91    - - unverarbeitet; Abfälle und Schrott; Pulver

        99    - - sonstige

8113    00    Cermets (Metallkeramiken) und Waren daraus,

              einschließlich Abfälle und Schrott

8209    00    Plättchen, Stäbchen, Spitzen und dergleichen, für

              Werkzeuge, nicht gefaßt, aus gesinterten Metallcarbiden

              oder Cermets (Metallkeramiken)

8311    --    Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche

              Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden,

              mit Dekapier- oder Flußmitteln überzogen oder gefüllt,

              zum Löten, Schweißen oder Auftragen von Metallen oder

              Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem

              Pulver und unedlen Metallen, zum Metallisieren im

              Aufspritzverfahren

8522    --    Teile und Zubehör für Geräte der Nummern 8519 bis 8521:

        10    - Tonabnehmer für Rillentonträger:

                B - andere

        90    - andere

8607    --    Teile von Schienenfahrzeugen:

       (10)   - Drehgestelle, Bissel-Schwenkgestelle, Achsen und

                Räder, Teile davon

        19    - - sonstige, einschließlich Teile

8908    00    Schiffe und andere schwimmende Konstruktionen, zum

              Abwracken

Schlagworte

Geruchsstoff, Geschmacksstoff, Eisenerzeugung

Gesetzesnummer

10006772

Dokumentnummer

NOR12073884

Alte Dokumentnummer

N5198414360L