Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage IIEG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage römisch zwei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 632/1987Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 77Artikel 77
Text
Sonderfall der Beförderungen im Eisenbahnverkehr
Artikel 77
(1)Absatz eins,(Dieser Artikel enthält keinen Absatz 1.)
(2)Absatz 2,Sind die nach Artikel 29 bis 61 beförderten Waren für einen zugelassenen Empfänger bestimmt, so können die Zollbehörden abweichend von den Artikeln 71 Absatz 2 und 74 Absatz 1 Buchstabe b vorsehen, daß die Exemplare Nrn. 2 und 3 des Internationalen Frachtbriefs, die Exemplare Nrn. 2 und 4 des Internationalen Expreßgutscheins oder die Exemplare Nrn. 1, 2 und 3 A des Übergabescheins TR von der Eisenbahnverwaltung oder von dem Beförderungsunternehmen der Bestimmungszollstelle unmittelbar vorgelegt werden.
Dokumentnummer
NOR12075036
Alte Dokumentnummer
N5198713695H