Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsversuch zur Erlernung bestimmter Lehrberufe in verkürzter Lehrzeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 251/1987Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.
(2)Absatz 2,Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit 1. Juli 1987 möglich.
(3)Absatz 3,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 1995 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2025
Dokumentnummer
NOR12075230
Alte Dokumentnummer
N51987192550