Kurztitel
Bewilligungspflicht von Rechtsgeschäften in der Aus- und Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 474/1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 94/1991Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 94 aus 1991,
Text
§ 1. Die Einfuhr nachstehend angeführter Waren auf Grund von entgeltlichen Rechtsgeschäften bedarf einer Bewilligung gemäß § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984 auch dann, wenn der Wert 5 000 S nicht übersteigt: Paragraph eins, Die Einfuhr nachstehend angeführter Waren auf Grund von entgeltlichen Rechtsgeschäften bedarf einer Bewilligung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, des Außenhandelsgesetzes 1984 auch dann, wenn der Wert 5 000 S nicht übersteigt:
TARIF Warenbezeichnung
Nr./UNr.
---------------------------------------------------------------------
6105 - Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben
6106 - Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt, für Frauen
oder Mädchen
6109 - T-Shirts, Unterleibchen und andere Leibchen, gewirkt oder
gestrickt
6115 - Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere
Strumpfwaren, einschließlich Krampfadernstrümpfe und
Fußbekleidung ohne zusätzlich angebrachten Sohlen,
gewirkt oder gestrickt:
(10) - Strumpfhosen:
11 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem Titer von
weniger als 67 Dezitex je Einfachgarn
12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem Titer von
67 Dezitex oder mehr je Einfachgarn
19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6116 - Handschuhe, gewirkt oder gestrickt
6302 - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die Körperpflege und
Küchenwäsche