Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 492/1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1990Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 1. Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt: Paragraph eins, Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt:
Für den Lehrberuf Blechblasinstrumentenerzeuger in der Anlage 1;
für den Lehrberuf Chirurgieinstrumentenerzeuger in der Anlage 2;
(Anm.: Anlage 3 zum Lehrberuf Chirurgiemechaniker aufgehoben durch V BGBl. Nr. 291/1979)Anmerkung, Anlage 3 zum Lehrberuf Chirurgiemechaniker aufgehoben durch römisch fünf Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1979,) für den Lehrberuf Harmonikamacher in der Anlage 4;
für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeuger in der Anlage 5;
für den Lehrberuf Klaviermacher in der Anlage 6;
für den Lehrberuf Modelltischler (Formentischler) in der Anlage 7;
für den Lehrberuf Orgelbauer in der Anlage 8;
(Anm.: Anlage 9 zum Lehrberuf Fotograf aufgehoben durch BGBl. Nr. 346/1990)Anmerkung, Anlage 9 zum Lehrberuf Fotograf aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1990,) für den Lehrberuf Fotolaborant in der Anlage 10;
für den Lehrberuf Schuhmacher in der Anlage 11;
für den Lehrberuf Steich- und Saiteninstrumentenerzeuger in der Anlage 12;
für den Lehrberuf Tischler in der Anlage 13;
für den Lehrberuf Zentralheizungsbauer in der Anlage 14 (Anm.: durch V BGBl. II Nr. 269/1997 per 30. Juni 1998 aufgehoben).für den Lehrberuf Zentralheizungsbauer in der Anlage 14 Anmerkung, durch römisch fünf Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 1997, per 30. Juni 1998 aufgehoben).
Schlagworte
Streichinstrumentenerzeuger, Photograph, Photolaborant
Dokumentnummer
NOR12076796
alte Dokumentnummer
N5199011391H