Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesbahngesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 825/1992Bundesgesetzblatt Nr. 825 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Text
Aufgaben des Aufsichtsrates
§ 10. (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen.Paragraph 10, (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen.
(2)Absatz 2,Insbesondere folgende Geschäfte unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrates:
wesentliche Änderung der inneren Organisation
Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, wenn ihr Wert im Einzelfall einen vom Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung zu bestimmenden Höchstbetrag übersteigt
wichtige Verträge, insbesondere über die Gründung oder den Erwerb von anderen Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Leasing und Mietverträge, die eine vom Aufsichtsrat zu bestimmende Höhe übersteigen
die Veräußerung von Sachen, die zum Anlagevermögen gehören, wenn ihr Wert im Einzelfall einen vom Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung zu bestimmenden Höchstbetrag übersteigt
Investitionen, deren Anschaffungskosten im einzelnen und insgesamt in einem Geschäftsjahr eine vom Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung festzusetzende Betragsgrenze übersteigen
eine Antragstellung gemäß § 29 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes 1957eine Antragstellung gemäß Paragraph 29, Absatz eins und 3 des Eisenbahngesetzes 1957
der Finanzplan sowie Unternehmenspläne und wesentliche Änderungen derselben
Vorlage des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
die Bestellung von Prokuristen
die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Geschäftswert, der eine vom Aufsichtsrat zu bestimmende Höhe übersteigt.
(3)Absatz 3,Dem Aufsichtsrat obliegt ferner die Vertretung des Unternehmens Österreichische Bundesbahnen bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den Mitgliedern des Vorstandes und in Rechtsstreitigkeiten mit diesen.
Dokumentnummer
NOR12078912
Alte Dokumentnummer
N5199224606J