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§ 3

Fassungen
31.12.1993 bis 31.07.1996 — BGBl. Nr. 973/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 315.08.199716.05.2000 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 24/2000
§ 301.08.199614.08.1997 § → § BGBl. Nr. 426/1996
§ 331.12.199331.07.1996 § → § BGBl. Nr. 973/1993
§ 303.08.199130.12.1993 —

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ÖIAG-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 973 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

31.12.1993BGBl. Nr. 973/1993

Außerkrafttretensdatum

31.07.1996danach: BGBl. Nr. 426/1996

Index

56/01 Verstaatlichung

Text

Paragraph 3, (1) In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß Paragraph eins, Absatz 4, hat der Vorstand nach Befassung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung Privatisierungskonzepte vorzulegen. Diese haben insbesondere die Art und das Ausmaß sowie die Termine der geplanten Privatisierungen zu enthalten und sollen sich zunächst an folgenden Zielsetzungen orientieren:

  1. Litera a
    Aus der Austrian Industries AG werden die Unternehmensgruppen Stahl und Technologie ausgegründet; die Technologie-Gruppe soll bis Mitte 1994 zu 51% über die Börse privatisiert werden. Die Unternehmensgruppen Stahl und Technologie sollen zu 25% miteinander verschränkt werden. 24% der Technologie-Gruppe sollen bei der ÖIAG verbleiben. Die in den Unternehmensgruppen zusammengefaßten operativen Gesellschaften sollen, soweit wirtschaftlich geboten, als Aktiengesellschaft organisiert werden.
  2. Litera b
    Die Edelstahlgruppe Böhler-Uddeholm soll über die ÖIAG mit höchstens 2 500 Millionen Schilling und/oder durch private Investoren mit Eigenkapital so ausgestattet werden, daß ein Börsegang bis Ende 1996 erfolgen kann. Die Mehrheit der Aktien soll an der Börse plaziert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind.
  3. Litera c
    Die Austria Metall AG soll bis Ende 1995 saniert und anschließend mehrheitlich privatisiert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind.
  4. Litera d
    Die ÖMV AG soll 1994 mehrheitlich privatisiert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind. Die Privatisierung der ÖMV AG soll bis Ende 1995 abgeschlossen sein.
  5. Litera e
    Ferner sollen Anteilsrechte an folgenden Unternehmen durch direkte Abgabe von Beteiligungen, Börsegang oder Fortsetzung von bereits erfolgten Börsegängen bis zum Ausmaß von 100% privatisiert werden:
    SGP Verkehrstechnik GmbH
    VAE Eisenbahnsysteme Aktiengesellschaft
    AUSTRIA MIKROSYSTEME AKTIENGESELLSCHAFT
    VOEST-ALPINE Medizintechnik Gesellschaft m.b.H.
    VOEST-ALPINE Bergtechnik Gesellschaft m.b.H.
    VOEST-ALPINE Steinel Gesellschaft m.b.H.
    SCHOELLER-BLECKMANN Edelstahlrohr Aktiengesellschaft AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEM-TECHNIK GESELLSCHAFT M.B.H.
  1. Absatz 2,Das erste Privatisierungskonzept muß bis längstens Ende Februar 1994 vorgelegt werden.
  2. Absatz 3,Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat vor einem Beschluß der Hauptversammlung über Privatisierungskonzepte der Bundesregierung darüber zu berichten.
  3. Absatz 4,Der Vorstand hat dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr halbjährlich über den Fortgang der Privatisierung zu berichten.

Gesetzesnummer

10006828

Dokumentnummer

NOR12081925

Alte Dokumentnummer

N5199332523J