Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 973/1993Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 973 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
56/01 Verstaatlichung
Text
§ 3. (1) In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 1 Abs. 4 hat der Vorstand nach Befassung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung Privatisierungskonzepte vorzulegen. Diese haben insbesondere die Art und das Ausmaß sowie die Termine der geplanten Privatisierungen zu enthalten und sollen sich zunächst an folgenden Zielsetzungen orientieren:Paragraph 3, (1) In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß Paragraph eins, Absatz 4, hat der Vorstand nach Befassung des Aufsichtsrates der Hauptversammlung Privatisierungskonzepte vorzulegen. Diese haben insbesondere die Art und das Ausmaß sowie die Termine der geplanten Privatisierungen zu enthalten und sollen sich zunächst an folgenden Zielsetzungen orientieren:
Aus der Austrian Industries AG werden die Unternehmensgruppen Stahl und Technologie ausgegründet; die Technologie-Gruppe soll bis Mitte 1994 zu 51% über die Börse privatisiert werden. Die Unternehmensgruppen Stahl und Technologie sollen zu 25% miteinander verschränkt werden. 24% der Technologie-Gruppe sollen bei der ÖIAG verbleiben. Die in den Unternehmensgruppen zusammengefaßten operativen Gesellschaften sollen, soweit wirtschaftlich geboten, als Aktiengesellschaft organisiert werden.
Die Edelstahlgruppe Böhler-Uddeholm soll über die ÖIAG mit höchstens 2 500 Millionen Schilling und/oder durch private Investoren mit Eigenkapital so ausgestattet werden, daß ein Börsegang bis Ende 1996 erfolgen kann. Die Mehrheit der Aktien soll an der Börse plaziert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind.
Die Austria Metall AG soll bis Ende 1995 saniert und anschließend mehrheitlich privatisiert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind.
Die ÖMV AG soll 1994 mehrheitlich privatisiert werden, wobei österreichische Interessen zu wahren sind. Die Privatisierung der ÖMV AG soll bis Ende 1995 abgeschlossen sein.
Ferner sollen Anteilsrechte an folgenden Unternehmen durch direkte Abgabe von Beteiligungen, Börsegang oder Fortsetzung von bereits erfolgten Börsegängen bis zum Ausmaß von 100% privatisiert werden:
SGP Verkehrstechnik GmbH
VAE Eisenbahnsysteme Aktiengesellschaft
AUSTRIA MIKROSYSTEME AKTIENGESELLSCHAFT
VOEST-ALPINE Medizintechnik Gesellschaft m.b.H.
VOEST-ALPINE Bergtechnik Gesellschaft m.b.H.
VOEST-ALPINE Steinel Gesellschaft m.b.H.
SCHOELLER-BLECKMANN Edelstahlrohr Aktiengesellschaft AUSTRIA TECHNOLOGIE & SYSTEM-TECHNIK GESELLSCHAFT M.B.H.
(2)Absatz 2,Das erste Privatisierungskonzept muß bis längstens Ende Februar 1994 vorgelegt werden.
(3)Absatz 3,Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat vor einem Beschluß der Hauptversammlung über Privatisierungskonzepte der Bundesregierung darüber zu berichten.
(4)Absatz 4,Der Vorstand hat dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr halbjährlich über den Fortgang der Privatisierung zu berichten.
Dokumentnummer
NOR12081925
Alte Dokumentnummer
N5199332523J