Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 221/1994Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Anlage 1
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Sachgebiete der Prüfung
Schriftlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:
Kalkulation für Kilometer- und Stundenleistung, Kostenstellenrechnung, Ermittlung des Kostendeckungsbeitrages und Indexberechnung;
Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife und Tarifempfehlungen;
Frachtbriefbestimmungen;
Umsatzsteuer- und Straßenverkehrsbeitragsberechnung;
Buchführung und Lohnverrechnung im Zusammenhang mit den angeführten Sachgebieten, Grundkenntnisse der Bilanzanalyse.
Mündlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:
Recht:
Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
Sozialversicherungsrecht;
Grundsätze des Zivilrechts und des Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechts, des Frachtrechts, des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts);
Beförderungsverträge (CMR);
Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts;
Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeugbesitzers sowie des Frachtführers; Transportversicherung;
Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften;
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen;
Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen und Handelsbräuche;
Betriebsführung von Güterbeförderungsunternehmen;
Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG);
Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;
Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften;
Zugang zum Markt:
gewerberechtliche Vorschriften des Güterbeförderungsgewerbes;
Technische Normen und technischer Betrieb:
Fahrzeuggewichte und -abmessungen;
Laden und Entladen der Fahrzeuge;
die besondere Verantwortung des Frachtführers bei der Beförderung von:
Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung von Fahrzeugen;
Straßenverkehrssicherheit:
Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr;
Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGSt) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);
Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen;
Zusätzliche Sachgebiete für den Güterfernverkehr:
Wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen Regeln abweichen;
Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wie:
Vertragsrecht bei internationalen Beförderungen (internationale Schiedsgerichtsbarkeit usw.),
Vorschriften des AETR sowie einschlägige Sozialvorschriften der EU,
Vorschriften für die Schadensabdeckung im grenzüberschreitenden Güterverkehr (zB CMR-, See- und allgemeine Transportversicherung),
Steuerrecht unter Bedachtnahme auf grenzüberschreitende Beförderungen,
Allgemeine Grundsätze des Zollrechts und Zollvorschriften, insbesondere Begleitscheinverfahren, Zollvormerkverkehr, Carnet-TIR und gVV, Carnet-ATA;
Kombinierter Verkehr Schiene - Straße mit seinen verschiedenen Techniken (Rollende Landstraße, Verkehr mit Anhängern, Sattelanhängern, Wechselaufbauten und Containern usw.) sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Binnen- und Hochseeschiffahrt);
Verkehrsgeographie und Streckenplanung sowie den Bereich der Logistik.
Schlagworte
Kilometerleistung, Angebotswesen, Umsatzsteuerbeitragsberechnung,
Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zulassungsbesitzer,
Fahrzeugabmessung, Rechtsvorschrift, Binnenschiffahrt
Dokumentnummer
NOR12082227
alte Dokumentnummer
N5199434410J