Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 889/1994Bundesgesetzblatt Nr. 889 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Anlage 1
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Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für den
Personenkraftverkehr
Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
Kalkulation und Umsatzsteuerberechnung,
kaufmännische Buchführung,
Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu
unterziehen ist:
Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
Beförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen); Organisation des Verkehrsunternehmens,
Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
Grundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
Sozialversicherungsrecht,
Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
Zahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
Beförderungstarife, -preise und -bedingungen,
kaufmännische Buchführung,
Betriebsführung von Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs,
Mitarbeiterführung und Personalmanagement;
fachspezifische Vorschriften:
Organisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
gewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
Rechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
Vorschriften über den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung,
Praxis und Formalitäten beim Grenzübergang,
Organisation der Wirtschaftskammern,
technische Normen und technischer Betrieb:
Genehmigung und Zulassung,
Normen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge;
Straßenverkehrssicherheit:
Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr,
Pflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960), zuständige Behörden,
wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, sofern sie von österreichischen abweichen,
Straßenverkehrssicherheit,
Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.
Schlagworte
Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht, Zahlungsmodalität,
Beförderungspreis, Beförderungsbedingung
Dokumentnummer
NOR12083879
Alte Dokumentnummer
N5199442175J