Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Getreide
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1020/1994Bundesgesetzblatt Nr. 1020 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewichtsabweichung
§ 11.Paragraph 11,
Der Verkäufer hat das Recht, die vertragliche Menge bei der Übergabe an die AMA von bis zu 10 vH zu über- oder unterschreiten. Die Mindestmenge je Angebot darf jedoch nicht unterschritten werden.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2026
Dokumentnummer
NOR12084065
Alte Dokumentnummer
N5199442800J