Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 316/1995Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Lagertemperatur
§ 5. Auf Antrag kann die AMA zulassen, daß der Käse bei einer Höchsttemperatur von +10 Grad C in den Lagerräumen gelagert wird, wenn die in den in § 1 genannten Rechtsakten angeführten Voraussetzungen vorliegen. Paragraph 5, Auf Antrag kann die AMA zulassen, daß der Käse bei einer Höchsttemperatur von +10 Grad C in den Lagerräumen gelagert wird, wenn die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten angeführten Voraussetzungen vorliegen.
Dokumentnummer
NOR12086613
Alte Dokumentnummer
N5199548065J