Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 502/1995Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Text
§ 8.Paragraph 8,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 4 der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Paragraph 4, der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betraut.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017
Dokumentnummer
NOR12086699
alte Dokumentnummer
N5199549532J