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Anl. 3 MVO 1995

Fassungen
15.12.1995 bis 18.01.2001 — BGBl. Nr. 811/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 319.01.200128.02.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 99/2002
Anl. 315.12.199518.01.2001 BGBl. Nr. 811/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Meldeverordnung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 811 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

15.12.1995BGBl. Nr. 811/1995

Außerkrafttretensdatum

18.01.2001

Abkürzung

MVO 1995

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 9, Absatz eins,

Text

Anlage C

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Aktien, verbriefte Genußrechte von Kapitalgesellschaften und sonstige verbriefte Forderungen gemäß Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 4, 5 und 15 und Absatz 4

VAG:

   1. Bezeichnung des Vermögenswertes                         A

   2. WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer          A

   3. Bezeichnung des Emittenten                              A

   4. OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen

      Emittenten ersatzweise interne Identnummer              A

   5. Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - ISO-Code)        A

   6. Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel

      - ISO-Code                                              A

   7. notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht

      gehandelter Vermögenswert                               A

   8. Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code)                  A

   9. Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG                         A

  10. Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 4, 5 und 15 VAG        A

  11. Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit

      derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein)                A

  12. Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und

      Genußrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über

      Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genußrechtskapital,

      sofern mit Anleihecharakter) am Beginn des

      Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung

      (Währungsschlüssel - ISO-Code)                          A

  13. Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und

      Genußrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über

      Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genußrechtskapital,

      sofern mit Anleihecharakter) des Zu- und/oder Abganges

      in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel -

      ISO-Code)                                               A *1)

  14. Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und

      Genußrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über

      Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genußrechtskapital,

      sofern mit Anleihecharakter) am Ende des

      Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung

      (Währungsschlüssel - ISO-Code)                          A

  15. Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges          -

  16. Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres

      vorhandenen Stücke (Aktien, Wertpapiere über

      Partizipations- und Genußrechtskapital) oder Nominale

      (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über

      Genußrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) in

      Schilling                                               A

  17. Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling   A

  18. Buchwert des Zu- und/oder Abganges in Schilling         A *1)

  19. Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling     A

  20. Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung

      des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der

      Anschaffung                                             -

  21. Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs

      oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung

      des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des

      Geschäftsjahres                                         -

  22. Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des

      Geschäftsjahres in Schilling                            A

  23. jeweils für die Bilanzierung am Ende des

      Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs

      oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses    -

  24. Zu- und/oder Abschreibungen in Schilling                A *1)

  25. Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten

      Genehmigung                                             A

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*1) In der Aufstellung sind jeweils nur die Jahressummen auszuweisen.

Gesetzesnummer

10007754

Dokumentnummer

NOR12086984

Alte Dokumentnummer

N5199551983J