Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bergpolizeiverordnung für Elektrotechnik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 737/1996Bundesgesetzblatt Nr. 737 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Abkürzung
BPV-Elektrotechnik
Text
Anlage I
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zu § 6 Abs. 1
Verzeichnis der verbindlichen Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik
ÖVE-E 18/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,ÖVE-E 18 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tag,
ÖVE-EN 68/1983, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,ÖVE-EN 68 aus 1983,, Errichten elektrischer Anlagen im Tagbau,
ÖVE-E 5, Teil 7/1983, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.ÖVE-E 5, Teil 7 aus 1983,, Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau.
(Anm.: Anlage I wird nicht dargestellt, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Anlage römisch eins wird nicht dargestellt, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Dokumentnummer
NOR12087302
Alte Dokumentnummer
N5199643997L