Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung der repräsentativen Erträge 1996 für bestimmte Produkte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 344/1996Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 1. Für das Wirtschaftsjahr 1996/97 (Ernte 1996) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt festgesetzt: Paragraph eins, Für das Wirtschaftsjahr 1996/97 (Ernte 1996) wird der repräsentative Ertrag für die nachstehenden Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut wurden, wie folgt festgesetzt:
1. Sommerraps ........................................ 600 kg/ha
2. Sonnenblumen ...................................... 1 000 kg/ha
3. Roggen ............................................ 4 100 kg/ha
4. Weichweizen ....................................... 5 100 kg/ha
Dokumentnummer
NOR12087812
Alte Dokumentnummer
N5199656493J