Kurztitel
3. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 83/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1997,
Text
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 von insgesamt 3,5123 Milliarden Schilling ergibt: Paragraph 2, Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 1996 von insgesamt 3,5123 Milliarden Schilling ergibt:
Pyhrn/Schober-Achse
Bf. Andorf; Bahnhofsumbau
Bf. Gleisdorf; Bahnhofsumbau
Bf. Neumarkt-Kallham; EK-Auflassung in km 29.437, Errichtung einer Straßenunterführung
Bf. Schärding; Gleisumbau Welser Kopf, Neubau Otterbachbrück
Raum Wien
Terminal Inzersdorf