Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
14.05.1998 bis 23.11.1999 — BGBl. II Nr. 163/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1324.11.199930.06.2024 § → § BGBl. II Nr. 432/1999 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 191/2024
§ 1314.05.199823.11.1999 BGBl. II Nr. 163/1998 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vermessungstechniker-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

14.05.1998BGBl. II Nr. 163/1998

Außerkrafttretensdatum

23.11.1999danach: BGBl. II Nr. 432/1999

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Übergangsbestimmung

Paragraph 13, (1) Personen, die entsprechend den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Architekten und Ingenieurkonsulenten als „Vermessungstechniker'' beziehungsweise als „Vermessungshilfstechniker'' (Bezeichnung bis 30. September 1994) ausgebildet werden, ist die zurückgelegte Ausbildungszeit zur Gänze auf die Lehrzeit im Lehrberuf Vermessungstechniker anzurechnen.

  1. Absatz 2,Die erfolgreich abgelegte Abschlußprüfung zum „Vermessungstechniker'' beziehungsweise zum „Vermessungshilfstechniker'' (Bezeichnung bis 30. September 1994) entsprechend den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Architekten und Ingenieurkonsulenten wird im Zusammenhalt mit dem Nachweis über eine anschließende zumindest einjährige fachliche Tätigkeit mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Vermessungstechniker gleichgehalten.
  2. Absatz 3,Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum „Vermessungsfachtechniker'' beziehungsweise zum „Vermessungstechniker'' (Bezeichnung bis 30. September 1994) entsprechend den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Architekten und Ingenieurkonsulenten wird mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Vermessungstechniker gleichgehalten.

Gesetzesnummer

10007984

Dokumentnummer

NOR12090490

Alte Dokumentnummer

N5199852105L