Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Interventionsbutter-Verordnung 1998
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 270/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 270 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 22Paragraph 22
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewährung der Beihilfe
§ 22. (1) Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.Paragraph 22, (1) Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.
(2)Absatz 2,Auf Antrag kann die AMA in Höhe der beantragten Beihilfe für Butter und Rahm eine Akontierung gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach den in § 1 genannten Rechtsakten erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschußzahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.Auf Antrag kann die AMA in Höhe der beantragten Beihilfe für Butter und Rahm eine Akontierung gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschußzahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.
Dokumentnummer
NOR12090776
Alte Dokumentnummer
N5199853677L