Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1978Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 35Paragraph 35
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Hinweis auf ein Angehörigkeitsverhältnis im Bewerbungsgesuch.
§ 35. Der Bewerber um eine Planstelle hat in seinem Gesuch auf eine die Ernennung hindernde Verwandtschaft, Schwägerschaft oder auf ein solches Ehe- oder Wahlkindschaftsverhältnis hinzuweisen. Paragraph 35, Der Bewerber um eine Planstelle hat in seinem Gesuch auf eine die Ernennung hindernde Verwandtschaft, Schwägerschaft oder auf ein solches Ehe- oder Wahlkindschaftsverhältnis hinzuweisen.
Dokumentnummer
NOR12094587
alte Dokumentnummer
N6196120667S