Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1973Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2. Die Leitung eines Schulschikurses oder einer Schullandwoche ist im Ausmaß von einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III für den Monat, in dem der Schulschikurs oder die Schullandwoche endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Paragraph 2, Die Leitung eines Schulschikurses oder einer Schullandwoche ist im Ausmaß von einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für den Monat, in dem der Schulschikurs oder die Schullandwoche endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.
Dokumentnummer
NOR12096574
Alte Dokumentnummer
N6197318774S