Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 472/1982Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Text
§ 9. Sind an einer Schule mehrere Lehrer mit der Betreuung von Mikrocomputern befaßt, so ist die nach den §§ 7 und 8 bestimmte Einrechnung auf diese Lehrer unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen. Paragraph 9, Sind an einer Schule mehrere Lehrer mit der Betreuung von Mikrocomputern befaßt, so ist die nach den Paragraphen 7 und 8 bestimmte Einrechnung auf diese Lehrer unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen.
Dokumentnummer
NOR12096581
Alte Dokumentnummer
N6197318781S