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§ 114 ArbVG

Fassungen
01.07.1993 bis 30.06.2013 — BGBl. Nr. 460/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 114 heute01.07.2013 § → § BGBl. I Nr. 67/2013
§ 11401.07.199330.06.2013 BGBl. Nr. 460/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeitsverfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 114

Inkrafttretensdatum

01.07.1993BGBl. Nr. 460/1993

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013danach: BGBl. I Nr. 67/2013

Abkürzung

ArbVG

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Kompetenzübertragung

Paragraph 114,

  1. Absatz eins,Der Betriebsrat und der Betriebsausschuß können dem Zentralbetriebsrat mit dessen Zustimmung die Ausübung ihrer Befugnisse für einzelne Fälle oder für bestimmte Angelegenheiten übertragen.
  2. Absatz 2,In Angelegenheiten nach Paragraphen 96, 96 a und 97, die die Interessen der Arbeitnehmer mehr als eines Unternehmens betreffen und in denen eine einheitliche Vorgangsweise des Konzerns, insbesondere durch Konzernrichtlinien, erfolgt, kann der Zentralbetriebsrat der Konzernvertretung mit deren Zustimmung die Ausübung seiner eigenen und ihm übertragenen Befugnisse übertragen, soweit derartige Angelegenheiten nicht ohnedies gemäß Paragraph 113, Absatz 5, in die Zuständigkeit der Konzernvertretung fallen. Besteht kein Zentralbetriebsrat, so kann der Betriebsrat (Betriebsausschuß) eine derartige Kompetenzübertragung vornehmen.
  3. Absatz 3,Die Konzernvertretung kann übertragene Befugnisse nur ausüben, wenn eine Kompetenzübertragung durch zumindest zwei Zentralbetriebsräte (Betriebsausschüsse, Betriebsräte) erfolgt ist.
  4. Absatz 4,Beschlüsse im Sinne der Absatz eins und 2 sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit.

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2013

Gesetzesnummer

10008329

Dokumentnummer

NOR12097089

Alte Dokumentnummer

N6197423001L