Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung der Journaldienstzulage für die Tierärzte im Tierspital der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 188/1975Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
§ 1.Paragraph eins,
Den Hochschulassistenten, den Vertragsassistenten, den Beamten der Verwendungsgruppe A und den Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe a, die als Ärzte den Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst an den Universitätskliniken oder als diplomierte Tierärzte an den Tierkliniken der Tierärztlichen Hochschule versehen, gebührt eine Journaldienstzulage nach Maßgabe der §§ 2 bis 3. Den Hochschulassistenten, den Vertragsassistenten, den Beamten der Verwendungsgruppe A und den Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe a, die als Ärzte den Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst an den Universitätskliniken oder als diplomierte Tierärzte an den Tierkliniken der Tierärztlichen Hochschule versehen, gebührt eine Journaldienstzulage nach Maßgabe der Paragraphen 2 bis 3,
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2025
Dokumentnummer
NOR12097634
Alte Dokumentnummer
N61975108580