Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.05.1978 bis 31.12.1984 — BGBl. Nr. 203/1978 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.09.198730.11.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 433/1999
Anl. 101.01.198531.08.1987 § → § BGBl. Nr. 499/1984
Anl. 101.05.197831.12.1984 BGBl. Nr. 203/1978 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1978,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1978BGBl. Nr. 203/1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1984danach: BGBl. Nr. 499/1984

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 1

GRUNDAUSBILDUNG FÜR WACHEBEAMTE

A. Lehrgegenstände

  1. Ziffer eins
    Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter Berücksichtigung der Behördenorganisation
  2. Ziffer 2
    Verwaltungsverfahrensrecht
  3. Ziffer 3
    Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich des Personalvertretungsrechtes
  4. Ziffer 4
    Materielles Verwaltungsrecht
    1. Litera a
      Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes, soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
    2. Litera b
      Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes, sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen Sicherheit vorgesehen ist (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  5. Ziffer 5
    Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
  6. Ziffer 6
    Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den Vollzugsdienst erheblich sind)
  7. Ziffer 7
    Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im Einzeldienst
  8. Ziffer 8
    Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  9. Ziffer 9
    Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
  10. Ziffer 10
    Kraftfahrausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  11. Ziffer 11
    Fernmeldeausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  12. Ziffer 12
    Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches Verhalten im Einzeldienst (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  13. Ziffer 13
    Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  14. Ziffer 14
    Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
  15. Ziffer 15
    Vermessen und Zeichnen (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  16. Ziffer 16
    Grundzüge der Menschenbehandlung und praktisches Verhaltenstraining
  17. Ziffer 17
    Heimat- und Lokalkunde (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  18. Ziffer 18
    Erste Hilfe
  19. Ziffer 19
    Maschinschreiben
  20. Ziffer 20
    Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
  21. Ziffer 21
    Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst)
  22. Ziffer 22
    Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Kriminaldienst ohne Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
  23. Ziffer 23
    Eine lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei mindestens zehn Teilnehmern)

B. Prüfungsgegenstände

römisch eins. S c h r i f t l i c h e P r ü f u n g

Ausarbeitung von die Dienstbereiche der künftigen Verwendung des Beamten betreffenden Aufgaben

römisch zwei. M ü n d l i c h e P r ü f u n g

  1. Ziffer eins
    Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
  2. Ziffer 2
    Verwaltungsverfahrensrecht
  3. Ziffer 3
    Materielles Verwaltungsrecht
  4. Ziffer 4
    Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  5. Ziffer 5
    Dienstrecht
  6. Ziffer 6
    Vollzugsdienst
  7. Ziffer 7
    Kriminalistik (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
  8. Ziffer 8
    Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)

Schlagworte

Ausbildungsgegenstände, Gegenstände

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025

Gesetzesnummer

10008433

Dokumentnummer

NOR12098314

Alte Dokumentnummer

N61978111100