Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 203/1978Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 1
GRUNDAUSBILDUNG FÜR WACHEBEAMTE
A. Lehrgegenstände
Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter Berücksichtigung der Behördenorganisation
Verwaltungsverfahrensrecht
Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich des Personalvertretungsrechtes
Materielles Verwaltungsrecht
Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes, soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes, sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen Sicherheit vorgesehen ist (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den Vollzugsdienst erheblich sind)
Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im Einzeldienst
Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
Kraftfahrausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Fernmeldeausbildung (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches Verhalten im Einzeldienst (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
Vermessen und Zeichnen (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Grundzüge der Menschenbehandlung und praktisches Verhaltenstraining
Heimat- und Lokalkunde (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung
Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst)
Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Kriminaldienst ohne Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
Eine lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei mindestens zehn Teilnehmern)
B. Prüfungsgegenstände
I. S c h r i f t l i c h e P r ü f u n grömisch eins. S c h r i f t l i c h e P r ü f u n g
Ausarbeitung von die Dienstbereiche der künftigen Verwendung des Beamten betreffenden Aufgaben
II. M ü n d l i c h e P r ü f u n grömisch zwei. M ü n d l i c h e P r ü f u n g
Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
Verwaltungsverfahrensrecht
Materielles Verwaltungsrecht
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Kriminalistik (außer weibliche Beamte im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst sowie im Wachdienst in Polizeigefangenenhäusern)
Schlagworte
Ausbildungsgegenstände, Gegenstände
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2025
Dokumentnummer
NOR12098314
Alte Dokumentnummer
N61978111100