Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/28Anlage eins /, 28
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
28. VERWENDUNGSGRUPPE S 1
Ernennungserfordernisse:
28.1.
Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 23.1 undDie Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 23 Punkt eins, und
eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit an der betreffenden Schulart mit hervorragenden pädagogischen Leistungen.
28.2. Im Bereich des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens an Stelle der Erfordernisse der Z 28.1 lit. a die Lehrbefähigung für eine allgemeinbildende Pflichtschule. 28.2. Im Bereich des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens an Stelle der Erfordernisse der Ziffer 28 Punkt eins, Litera a, die Lehrbefähigung für eine allgemeinbildende Pflichtschule.
28.3. Im Bereich der Berufsschulen wird das Erfordernis der Z 28.1 durch die Lehrbefähigung für Berufsschulen in zwei Fachgruppen gemeinsam mit einer Tätigkeit in der Lehrerfortbildung ersetzt. 28.3. Im Bereich der Berufsschulen wird das Erfordernis der Ziffer 28 Punkt eins, durch die Lehrbefähigung für Berufsschulen in zwei Fachgruppen gemeinsam mit einer Tätigkeit in der Lehrerfortbildung ersetzt.
Schlagworte
Landesschulinspektor, Hochschulstudium, Ersatz
Dokumentnummer
NOR12099005
Alte Dokumentnummer
N61979113550