Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/29Anlage eins /, 29
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
29.VERWENDUNGSGRUPPE S 2
Ernennungserfordernisse:
Reifeprüfung einer höheren Schule und
im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen die Lehrbefähigung für eine allgemeinbildende Pflichtschule sowie eine mehrjährige Tätigkeit an allgemeinbildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen;
im Bereich der Berufsschulen die Lehrbefähigung für Berufsschulen sowie eine mehrjährige Lehrtätigkeit an Berufsschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen und eine Tätigkeit in der Lehrerfortbildung.
Schlagworte
Bezirksschulinspektor, Berufsschulinspektor
Dokumentnummer
NOR12099177
Alte Dokumentnummer
N61979162950