Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
ÖNORM für die Verwendung künstlicher Schleifkörper
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 506/1981Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
§ 2. (1) Für die Verwendung von künstlichen Schleifkörpern wird die ÖNORM M 4810 Künstliche SchleifkörperParagraph 2, (1) Für die Verwendung von künstlichen Schleifkörpern wird die ÖNORM M 4810 Künstliche Schleifkörper
Verwendungsbestimmungen
Ausgabetag 1. Dezember 1980
für verbindlich erklärt.
(2)Absatz 2,Das Erscheinen dieser Norm wurde im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' vom 23. November 1980 verlautbart.
(3)Absatz 3,Die Verbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf Normen, auf die in der im Abs. 1 angeführten Norm verwiesen wird.Die Verbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf Normen, auf die in der im Absatz eins, angeführten Norm verwiesen wird.
Dokumentnummer
NOR12099867
Alte Dokumentnummer
N6198145600J