Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9/7Anlage 9 /, 7
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)
Text
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen in Kurzschrift''.
Lehrstoff:
Teilnahme am Maschinschreibunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Schulbesuche und Lehrübungen in Kurzschrift''.
Dokumentnummer
NOR12101339
Alte Dokumentnummer
N6198420503S