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Anl. 2/05 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
31.08.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/0531.08.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 5

Inkrafttretensdatum

31.08.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Text

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Allgemeines Bildungsziel ist die didaktische Umsetzung des Bildungsertrages aus dem Unterricht der höheren Schule, die es dem Studierenden erlaubt, seine künftigen Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen, Tagesheimstätten und in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen. Erziehungspraktisches Üben gewonnener Einsichten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

  • Strichaufzählung
    Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter.
  • Strichaufzählung
    Grundfragen christlicher Erziehung in der Familie, Erziehungsrecht, Erziehungspflicht.
  • Strichaufzählung
    christliche Sexualethik.
  • Strichaufzählung
    Was ist altkatholisch?
  • Strichaufzählung
    Die Arbeit in der Ökumene.
  • Strichaufzählung
    Christliche Jugendarbeit - Freizeitpädagogik.
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung auf die Begegnung mit Sekten.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung gruppendynamischer Vorgänge für die christliche Erziehung.
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung didaktisch-methodischer Hinweise zur Umsetzung biblischer Texte für Kinder und Jugendliche, praktische Übungen dazu.
  • Strichaufzählung
    Anleitung zum Erzählen biblischer Texte in der Gemeinschaft.
  • Strichaufzählung
    Das Gebet im Leben des Kindes und der Familie.
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der Teilnahme am Gottesdienst, Freude am Kirchenlied und der Kirchenmusik.

Didaktische Grundsätze:

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, wobei im Hinblick auf das Bildungs- und Lehrziel der Selbsttätigkeit der Studierenden und der Lebensnähe besonderes Gewicht zukommt.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101660

Alte Dokumentnummer

N6198516849S