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Anl. 2/30 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Fassungen
01.09.1985 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/3001.09.198531.08.1993 BGBl. Nr. 355/1985 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 30

Inkrafttretensdatum

01.09.1985BGBl. Nr. 355/1985

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph 2,)

Text

FOTOTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und den Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).

Vertrautheit mit verschiedenen Kameraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.

Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; Drehen eines Kurzfilmes (zB Super-8mm).

Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beirag Anmerkung, richtig: Beitrag) für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).

Didaktische Grundsätze:

Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.

Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Erzieherpraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101685

Alte Dokumentnummer

N6198516874S