Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1985Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3/24Anlage 3 /, 24
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IIIAnlage römisch drei
Text
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff der Pflichtgegenstände des Ausbildungsbereiches B ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten, wobei alle Möglichkeiten der Veranschaulichung - auch direkte Arbeit mit Behinderten - zu nützen sind.
Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind die „Funktionell-therapeutischen Übungen'' und die Pflichtgegenstände „Psychologisch-psychotherapeutische und verhaltensmodifizierende Behandlungsmethoden'', „Methoden der Heil- und Sondererziehung'', „Spezielle Berufskunde'', „Arbeitsweisen einschlägiger Fachkliniken'' im seminaristischen Betrieb durchzuführen.
Etwaige Exkursionen, Besuche und Hospitationen sollen unter der Leitung eines Betreuers (Supervisors) erfolgen.
Alle in diesem Ausbildungsbereich tätigen Lehrer haben das Interesse an berufsbezogener Literatur zu wecken und diese als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.
Dokumentnummer
NOR12101712
Alte Dokumentnummer
N6198516901S