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Anlage 1C.1.7
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KUNSTHANDWERK
AUSBILDUNGSZWEIG TEXTILDESIGN
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ................ - - 3 2 5 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 2 II
8 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - 2 (I)
10 Chemie und angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - 3 II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 5 III
12 Materiallehre und textile
Warenkunde ....................... - 2 2 2 6 III
13 Textiltechnologie ................ 2 2 1 - 5 I
14 Bindungslehre und Dekomposition .. 3 3 3 3 12 II
15 Gestaltung *1) ................... 7 4 4 5 20 IVa
16 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 8 8 8 28 II
17 Atelier und Werkstätte ........... 8 10 10 10 38 Va
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Gesamtstundenzahl ... 39 40 40 40 159
18 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
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Wochenstunden
Freigegenstände Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
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Unverbindliche Übungen
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Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht
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Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
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*1) Mit Übungen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1C.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1C.
7. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
8. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1C.
11. STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
MATERIALLEHRE UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Arten, die Gewinnung, die Verarbeitung und die Verwendung des in der Textiltechnik verwendeten Faserstoffe kennen. Er soll die in der Textilindustrie hergestellten Zwischen- und Endprodukte erkennen, sachgerecht benennen und beschreiben und ihre Einsatzbereiche angeben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Einsatz und Verarbeitung natürlicher
Faserstoffe, Fasererkennung.
Garne:
Garnarten, Handelsbezeichnungen.
Gewebe:
Kennzeichnende Merkmale, Begriffe der Warenkunde.
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Erzeugung, Eigenschaften und Einsatz von Chemiefasern,
Fasererkennung.
Gewebe:
Musterungstechniken, Zusammenwirken von Material, Struktur, Farbe,
Bindung, Ausrüstung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Faserstoffe:
Fasermischungen, Fasermodifikationen.
Gewebe:
Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche, modische Aspekte.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Daher kommt dem Zusammenwirken von Materialauswahl, Konstruktion und Musterungstechnik im Hinblick auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gewebes besondere Bedeutung zu. Das Anlegen einer Mustersammlung von Fasern, Garnen und Geweben mit Beschreibung der charakteristischen Merkmale verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Wegen der engen sachlichen Beziehung des Lehrstoffes ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre und Dekomposition“ wichtig.
13. TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Stufen der Textilproduktion und die Funktionen der verwendeten Maschinen kennen. Er soll den Zusammenhang zwischen Herstellungstechnologie und Produkteigenschaften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Stufen der textilen Produktion:
Spinnerei, Weberei, Ausrüstung.
Weberei:
Handwebstuhl, Weberei-Vorwerk, Funktionen des mechanischen
Webstuhles. Antrieb, Bremsen und Regulatoren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Weberei:
Musterungseinrichtungen, Schußeintrag, Überwachung,
Produktionsberechnungen.
Druckerei:
Farbstoffe, Hilfsmittel (Handhabung und Lagerung), Drucktechniken (mechanische und chemische Verfahren), Echtheiten. Farbstoffklassen. Rezepturen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Färberei:
Flockenfärbung, Garnfärbung, Stückfärbung.
Veredelung:
Vorbehandlung (Entschlichten, Waschen, Bleichen), Ausrüstung (Filzen, Walken, Rauhen, Krumpfen, Fixieren, Pflegeleichtausrüstung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht die Beurteilung der Einsetzbarkeit von Maschinen und Verfahren in Abstimmung mit den angestrebten Gewebeeigenschaften neben technologischen, wirtschaftlichen und modischen Aspekten im Vordergrund.
BINDUNGSLEHRE UND DEKOMPOSITION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung kennen. Er soll die Bindung von Warenproben erkennen, fachgerecht darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können.
Der Schüler soll fachtechnische Berechnungen durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und Umsetzung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Darstellung von Fadenverkreuzungen:
Gewebedraufsicht, Kett- und Schußschnitt, Patrone.
Bindungstechnik:
Schaft- und Jacquardtechnik.
Grundbindungen:
Leinwand, Köper, Atlas.
Dekomposition und Fachrechnen:
Kett- und Schußdaten, Bindung glatter Gewebe, Längennumerierungen,
Gewichtsnumerierungen, Einstellung, Gewebegewicht.
Klasse (3 Wochenstunden):
Webschema:
Schafteinzug, Kammeinzug, Trittfolge, Schnürung, Schlagpatrone.
Schaftbindungstechnik:
Ableitungen von Leinwand-, Köper- und Atlasbindungen. Neuordnungen,
Farbverflechtung, Kreppbindung, Gebildtechniken.
Jacquardbindungstechnik:
Bindungskombinationen, Schattierung.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten und Bindung gemusterter Gewebe, Erstellen des Webschemas.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Verstärkte Gewebe, Double, Zwei- und Mehrlagengewebe in Schaft- und Jacquardtechnik.
Dekomposition:
Daten mehrsystemiger Gewebe. Bedarfs- und Verbrauchsberechnungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bindungstechnik:
Frottierwaren, Florgewebe, Dreher (Schaft- und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Mehrsystemige Gewebe, Frottierwaren, Florgewebe, Dreher. Beschreibung der Ausrüstung, Produktionsberechnungen, Maschinenauswahl.
Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung:
Musterentwicklung, Kartenschlagen, Kalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher steht das Zusammenwirken von Bindungstechnik, Materialauswahl und Gewebedaten im Hinblick auf den Warenausfall im Vordergrund. Den Themenbereichen „Bindungslehre“, „Dekomposition“ und „Fachrechnen“ kommt etwa gleiche Bedeutung zu.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen in der Technik der Fadenverkreuzung ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.
15. GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nutzen können.
Lehrstoff:
Klasse (7 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Darstellungsmittel, Techniken.
Formen:
Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier
Formen. Detaildurchbildung von Naturstudien, Vereinfachung. Schrift.
Materialstudien, Strukturen.
Farben:
Farbgebung, Ordnung der Farben, Gegenfarbenordnung im Auge,
erweiterter Farbkreis.
Komposition:
Harmonische Gruppen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Komposition:
Rhythmische Wiederholung, Reihung, Raumfüllung. Aufbau dekorativer Linien-, Formen- und Farbengruppen aufgrund von Naturstudien und eigener Ideen. Einfühlen in textile Formelemente. Raumlösungen, Rapporte.
Farbe:
Spektrum, Doppelspektrum. Licht und Farbe. Additive und subtraktive
Farbmischung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Formen:
Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers
in einfacher Linienführung.
Farben:
Farbreize und Farbempfindungen.
Komposition:
Hell-Dunkel-Studien. Farbkontraste.
Klasse (4 Wochenstunden):
Darstellungstechniken:
Moderne Hilfsmittel und Techniken. Figurales Zeichnen (Aktzeichnen)
in verschiedenen Techniken.
Formen:
Erfassen und Darstellen von Verkürzungen. Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im
bildnerischen Ausdruck.
Komposition:
Kompositionen nach eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilkunde“ und „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV“ wichtig.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Der für Vorbereitungs- und Aufräumungsarbeiten erforderliche Zeitaufwand läßt den Blockunterricht für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe unabdingbar erscheinen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse sechs Stunden und in der 2. bis 4. Klasse drei Stunden.
FACHZEICHNEN, ENTWURF UND ANGEWANDTE EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig modische Entwürfe unter Berücksichtigung der technischen Durchführbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erarbeiten können. Er soll selbständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Entwurf:
Einfache Formen und Farbkombinationen. Symmetrie, reziproke Flächenteilungen. Rapportieren. Produktionsgerechte Ausführung eines Textilentwurfes. Kolorieren.
Fachzeichnen:
Patronenpapiere, Linien, Flächen. Darstellung von Bindungen. Übertragung einfacher Muster mit Rapportanschlüssen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Musterbildung aus den Eigenschaften des Materials, der Bindungstechnik und der Farbe. Muster für Schaft- und Jacquardweberei sowie Druckerei.
Fachzeichnen:
Bilden ein- und mehrfärbiger Formengruppen aus den Grundelementen der verschiedenen Bindungen. Schattierungstechnik. Ausführen von Mustern nach eigenen Entwürfen. Einfluß der Bindungstechnik auf Form- und Farbgebung. Kontur, Effekte, Tonstufen. Rapport und Anschlüsse der Formen und Bindungen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Moderne Hilfsmittel der Zeichen, Mal- und Darstellungstechniken. Erfassen und Ausarbeiten der Entwurfsidee unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes.
Fachzeichnen:
Patronen von Jacquardmustern (Rein- und Mischeffekte). Einfluß verschiedener Bindungen auf Farbton, Glanz, Relief und Dichte. Kartenschlagtabelle aus Schnitten. Patronen-Ausführung von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen. Einsatz von EDV-Geräten für Zeichenaufgabe.
Klasse (8 Wochenstunden):
Entwurf:
Umfassende Textilentwürfe. Historische Textilentwürfe. Entwickeln von Effekten durch Web-, Tapisserie- und Drucktechniken. Einsatz von einfacher Computergrafik im Entwurfsverfahren.
Fachzeichnen:
Ausführen von Werkzeichnungen nach eigenen Entwürfen für
mehrsystemige Techniken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte des Ausbildungszweiges.
Insbesondere im Themenbereich „Gestaltung“ ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltechnologie“ und „Atelier und Werkstätte“ wichtig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und wiedergeben können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Kette und Schuß. Bedienung des Handwebstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungstechniken, Farbmusterung.
Tapisserie:
Grundbindungstechniken (Schlitzweberei, verhängte Technik), Schattierungen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellen von Geweben in abgeleiteten Bindungen. Farbmusterungen,
Farbverflechtungen.
Mechanische Weberei:
Bedienung des mechanischen Webstuhles. Herstellung von Geweben in Grundbindungen und deren Ableitungen.
Färberei und Druckerei:
Materialvorbehandlung, Färben, Folienzeichnen. Drucken einfärbiger Designs. Beurteilen der Erzeugnisse und Erkennen von Fehlern.
Tapisserie:
Knüpftechniken (Gordischer Knoten, Gördes Knoten); Teppichknüpfen nach einfachen Entwürfen.
Klasse (10 Wochenstunden):
Handweberei:
Herstellung von Geweben in mehrsystemiger Technik.
Mechanische Weberei:
Herstellen von Schaft- und Jacquardwaren. Erstellen der Musterkarten.
Tapisserie:
Ausführung und Ausfertigung eigener Entwurfsideen. Teppichknüpfen.
Färberei und Druckerei:
Färben, Folienzeichnen, Schablonentechnik, Drucken mehrfärbiger Designs. Materialnachbehandlung (Dämpfen, Waschen, Trocknen).
Klasse (10 Wochenstunden):
Mechanische Weberei:
Herstellung von modisch orientierten Geweben in Schaft- und Jacquardtechnik.
Musterweberei:
Kreatives Arbeiten am Musterwebstuhl. Realisieren eigener Entwürfe.
Zusammenstellen einer Kollektion.
Färberei und Druckerei:
Färben, Zubereiten von Verdickungen und Druckfarben nach
Rezepturen, Drucken mehrfärbiger Designs (Ätz-, Reserve-, Direktdruck).
Tapisserie:
Individuelles Gestalten am Tapisseriewebstuhl. Textile Plastik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
18. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.