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Anl. 1c Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Fassungen
ab 01.09.1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1c01.09.200631.08.2012 § → § · 13 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 285/2009
Anl. 1c01.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 13 Dokumente
Anl. 1c01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 16 Dokumente
Anl. 1c16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 15 Dokumente
Anl. 1c01.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 631/1987 · 14 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1987,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins c

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 631/1987

Außerkrafttretensdatum

15.10.1993danach: BGBl. Nr. 702/1993

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                       Anlage 1C.2.1

                                                       -------------

              LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GRAFIK-DESIGN

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

         Pflichtgegenstände                  Klasse     Summe  Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

  1 Religion .........................   2   2   2   2    8     (III)

  2 Deutsch ..........................   3   2   2   2    9      (I)

  3 Lebende Fremdsprache (Englisch) ..   2   2   -   -    4      (I)

  4 Geschichte .......................   -   2   -   -    2     (III)

  5 Geographie und Wirtschaftskunde ..   2   -   -   -    2     (III)

  6 Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde ................   -   -   3   2    5      III

  7 Betriebswirtschaft ...............   -   -   -   2    2      II

  8 Leibesübungen ....................   2   2   2   2    8     (IVa)

  9 Mathematik und angewandte

    Mathematik .......................   2   -   -   -    2      (I)

10 Chemie, angewandte Chemie und

    Umwelttechnik ....................   2   1   -   -    3      II

11 Stilkunde ........................   -   -   3   2    5      III

12 Werbelehre .......................   -   -   -   1    1     (III)

13 Bildtechnologie ..................   2   2   3   2    9      III

14 Schrift- und Kompositionsübungen .   3   2   -   -    5       V

15 Layout ...........................   -   -   -   4    4     (III)

16 Zeichnen und Malen ...............   4   5   4   -   13      (V)

17 Laboratorium für Fotografik,

    angewandte EDV und Druckgrafik ...   -   5   5   5   15       I

18 Entwurf ..........................  15  15  16  16   62      (I)

---------------------------------------------------------------------

                 Gesamtstundenzahl ...  39  40  40  40  159

19 Pflichtpraktikum .................  mindestens vier Wochen vor

                                        Eintritt in die 4. Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

           Freigegenstände                   Klasse            Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ...........................   2   2   -   -           (V)

Elektronische Datenverarbeitung ......   -   2   -   -            I

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......   -   -   2   2           (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) .............   -   -   2   2          I bis

                                                                  VI

---------------------------------------------------------------------

       Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............... (bis zu)   2   2   2   2          (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ..............................  *1) *1) *1) *1)          (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......  *1) *1)  -   -           (I)

Mathematik und angewandte Mathematik .  *1)  -   -   -           (I)

--------------------------------------------------------------------

*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 9
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 10
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

11. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

12. WERBELEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung, die Medien und die Einflußfaktoren der Werbung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (1 Wochenstunde):
    Werbungsbegriff:

Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen; Berufe

in der Werbung.

Methoden:

Marktforschung; Erfassung und Analyse (Verbrauchs-, Produkt-, Motiv-Erfassung). Zielgruppenbezogene Konzeption; Werbeformen, Werbemittel; Technik der Werbung; mediengerechte Umsetzung in Grafik-Design.

Wirkung:

Psychologische und soziologische Voraussetzung; Wahrnehmungs- und Beeindruckungswirkung; Gedächtniswirkung; Einstellungswirkung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet. Als Beispiele eignen sich besonders visuelle Anschauungsmaterialien aus der aktuellen beruflichen Praxis.

13. BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die verschiedenen Möglichkeiten der Bildentstehung, -verarbeitung und -beeinflussung sowie die Techniken der Bildwiedergabe kennen. Er soll die für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen Verfahrensschritte bestimmen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Physio-Psychologie des Sehens:

Auge; Reizumwandlung, -weiterleitung und -verarbeitung;

Farberkennung; Theorien des Farbsehens.

Farbmischung:

Additiv, subtraktiv, autotypisch; Farbordnungen.

Farbmittel:

Pigmente, Farbstoffe; Kreiden, Graphite; natürliche und künstliche

Bindemittel (Firnisse, Harze, Sikkative).

Das Bild als Information:

Informationsbegriff; das Bild als Informationsträger; Informationsübermittlung. Bildaufzeichnung (analog, digital).

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Fotografische Geräte:

Kameratypen (Eigenschaften, Verwendung); Vergrößerungsapparate und Kopiergeräte (Eigenschaften und Verwendung); Entwicklungsmaschinen.

Fotografische Materialien:

Lichtempfindliche Materialien; Verarbeitungsmaterialien.

Fotografische Techniken:

Fotochemischer Prozeß. Aufnahmetechniken (Atelier, Natur); Verarbeitungstechniken (aufnahmegerecht, verfremdet).

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Reproduktionstechnik:

Farbauszugsverfahren; Typographik; Herstellung von Kopiervorlagen;

Kopie.

Bedruckstoff:

Papier und Karton (Sorten, Herstellung); Folien, Bleche.

Drucktechnik:

Druckverfahren (Eigenschaften, Einsatzbereiche); Druckformtechnik (Arten der Druckformen, Herstellung); Endfertigung.

Druckauftrag:

Auftragerteilung; Auftragabwicklung; Auftragkontrolle und -übernahme.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektronische Bildaufzeichnung:

Aufzeichnungssysteme; Aufzeichnungsgeräte.

Elektronische Bildverarbeitung:

Bildspeichermedien; Scantechnik; rechnerunterstützte Zeichen- und Entwurfshilfen (Verfahren, Geräte); Organisationsformen, Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Fallbeispiele tragen zur Praxisorientierung des Unterrichtes bei; Bild- und Filmmaterial sowie Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen die Anschaulichkeit.

  1. Ziffer 14
    SCHRIFT- UND KOMPOSITIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche Schriftarten kennen. Er soll sie schreiben, zeichnen und konstruieren können. Er soll Aufgaben des Schriftsatzes lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Theorie der Schrift:

Entstehung, Funktion, Bedeutung für den Grafiker.

Grundfertigkeiten:

Handhabung der Schreibwerkzeuge, Feder, Pinsel, Herrichten der Schreibflüssigkeiten. Folienschnitt, Anfertigen von Schriftpausen.

Schreiben, Zeichnen und Konstruieren:

Gebrauchsschriften. Spationierung, Zeilenabstand und Schreibblöcke mit Abreibe- und Stempelschriften.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Titelsatz:

Fotosatz in verschiedenen Schriftgrößen. Schriftmodifikationen

(Geräte, Techniken).

Gestaltung von Texten:

Kreative Schriftgestaltung, Übergang vom Schriftzeichen zum Bildsymbol.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und die Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.

Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.

15. LAYOUT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bildliche Inhalte in verschiedenen Medien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Präsentationsform zweckentsprechend, ökonomisch und ansprechend gestalten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Problemstellungen:

Erkennen und Analysieren; Lösungsvorschläge in Form von Scribbles

und Skizzen.

Satzbearbeitung:

Textberechnungen; Satzkorrekturen.

Problemlösungen:

Auswählen und Festlegung von Gestaltungsrichtlinien für verschiedene Werbemittel (Darstellung von Bewegungsabläufen, Montageanleitung, Wandgestaltung). Entwicklung eines Werbekonzepts. Simulation fertiger Lösungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kreativität des Schülers, wobei den Komponenten der Sensibilität und Flexibilität besondere Bedeutung zukommt.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Durchführung von gegenstandsübergreifenden Schülerprojekten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Entwurf“ besonders wichtig.

16. ZEICHNEN UND MALEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen in seiner Umwelt intensiv wahrnehmen. Er soll die Elemente des bildnerischen Gestaltens unter besonderer Berücksichtigung des Ornaments und der Farbe kennen.

Der Schüler soll den Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Bewegungsfunktionen kennen. Der Schüler soll Objekte nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch und malerisch wiedergeben und in den verschiedenen Bereichen des Grafik-Designs anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Darstellungstechniken:

Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Silberstift, Tusche, Aquarell und Plakatfarben. Schattier-, Schraffur-, Mischtechnik. Aufbau von Formen, Proportionen, perspektivische Darstellung. Pausen, Übertragen.

Darstellungsmotive:

Wiedergabe von Werkstoffoberflächen; Licht, Schatten, Reflexe; Architektur, konstruktivs Zeichnen; Landschaft, Perspektive im Freien, gewachsene Formen; Kopf (Aufbau, Ansichten, Details), Porträt. Tierstudien.

  1. Ziffer 2
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Darstellungstechniken:

Arbeit an der Staffelei.

Darstellungsmotive:

Naturstudien (menschlicher Körper, Architektur, Landschaft). Akt

(vereinfachte Wiedergabe unter Berücksichtigung von Funktion und Proportion).

Gestaltungsaufgaben:

Gefühlsmäßige Erfassung von Motiven.

  1. Ziffer 3
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Gestaltungsaufgaben:

Blattgestaltung; Anwendung malerischer Mittel. Aufbau von Bildkompositionen. Reduktion auf einfache Farbfleckverbände. Auseinandersetzung mit Ausdrucksformen jüngeren Kunstschaffens.

Darstellungsmotive:

Visualisieren des Körper-Raum-Zeit-Problems. Gegenstandslose Kompositionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Grafik-Design. Daher kommt der Schulung des Farb- und Formgefühles und der Sicherheit in der Anwendung zeichnerischer und malerischer Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung der Neigung und der künstlerischen Eigenart des Schülers größte Bedeutung zu. Durch Verwendung von bildlichem Anschauungsmaterial sowie durch den Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.

  1. Ziffer 17
    LABORATORIUM FÜR FOTOGRAFIK, ANGEWANDTE EDV UND DRUCKGRAFIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische und gestalterische Aufgaben der Originaldruckgrafik, der Fotografik und des rechnerunterstützten Zeichnens und Entwerfens lösen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Foto-Aufnahmetechnik:

Aufnahmen mit Kleinbild-, Mittelformat- und Fachkamera (Sachaufnahmen, Reportagen). Aufnahmen mit der Reproduktionskamera. Aufnahmen mit dem Vergrößerungsgerät.

Foto-Ausarbeitungstechnik und -gestaltung:

Erstellen von Fotolayouts und Druckvorlagen; Gestaltungsaufgaben mittels Bewegungsunschärfe und selektiver Schärfe; Gestaltung mittels grafischer und chemischer Verfremdung; Gestaltung von Serien und Sequenzen. Fotodesign mit Schrift und Zeichnungen.

  1. Ziffer 3
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Fertigkeiten der Computergrafik:

Zeichnen mit der Maus, dem Lichtgriffel und der Tastatur; Arbeiten mit dem Malprogramm, dem Konstruktionsprogramm und dem Schriftprogramm; Speichern; Drucken.

Computergrafische Gestaltung:

Gestalten von Signets und Schriftzügen; Analysieren von Grafikprogrammen, Nutzung der Möglichkeiten für komplexe Aufgabenstellungen.

  1. Ziffer 4
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Drucktechnik in der Druckgrafik:

Handkupferdruck (Radierung, Kupferstich); Siebdruck; Hochdruck (Linolschnitt, Holzschnitt); Copygrafie; Lithografie; Gestaltungsexperimente beim Druck.

Druckformtechnik in der Druckgrafik:

Druckformherstellung auf manuellem Weg; Druckformherstellung auf fotomechanischem Weg. Gestaltungsexperimente bei der Druckformherstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt Kenntnis und Fertigkeit im Umgang mit technisch unterstützten Gestaltungsmitteln. Der Übung und dem Experiment soll daher in der Unterrichtsgestaltung besondere Bedeutung zukommen.

18. ENTWURF

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Themen im Bereich des Grafik-Designs unter Berücksichtigung aller werblichen, reproduktionstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse künstlerisch gestalten und reproduktionsreif ausführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken (Bleistift, Buntstift, Kugelschreiber, Feder, Pinsel, Kreide; Tusche, Farben).

Gestaltungsaufgaben:

Strukturen, Piktogramme, einfache formale und figurale Kompositionen (Punkt, Linie, Fläche; Mensch, Tier). Objektbezogene Kompositionen (Geräte, Maschinen und deren Teile). Konstruktive Kompositionen. Lösung einfacher Grafik-Design-Aufgaben (flächig, räumlich).

  1. Ziffer 2
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken; Luftpinsel; Rasterfolien;

fotografische Mittel.

Gestaltungsaufgaben:

Komposition mit Wortmarken; Visualisieren von Begriffen; Entwickeln von Zeichen aus Grundformen; Gestaltung von Akzidenzen (Inserat, Flugblatt, Firmenpapier); Illustrationen (Titelseiten, wissenschaftliche Illustrationen); typografisches Plakat.

  1. Ziffer 3
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Gestaltungsmittel:

Zeichnerische und malerische Techniken; technisch unterstützte

Mittel (Fotografik, Computergrafik, Satztechnik).

Gestaltungsaufgaben:

Filmplakat; Filmvorspann mit Bewegungsstudien (Figur-, Hand-, Beinstudie). Buchgestaltung (Schutzumschlag, Bucheinband, Seitengestaltung). Gestaltung eines Firmenbildes (Firmenzeichen, Firmenpapier, Imageprospekt, Logotype). Logotypie plastisch; Inseratserie.

  1. Ziffer 4
    Klasse (16 Wochenstunden):
    Gestaltungsaufgaben:

Komplexe medienbezogene Gestaltungsaufgaben. Gestaltung von Warenträgern; Display (Werkzeichnung, Modell in Karton, Holz, Plastik, Metall).

Präsentationskonzepte:

Konzepte für koordiniertes und integriertes Grafik-Design. Visuelle Planungskonzepte in flächiger und plastischer Form für Präsentation, Ausstellung, Messen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Praxisnähe, die Vielseitigkeit der Aufgaben und die Eignung zur Demonstration der Notwendigkeit, auf den Informationsgehalt und auf die Erfüllung reproduktionstechnischer Erfordernisse besonderen Wert zu legen. Die Wahrung der künstlerischen Eigenart des Schülers und Förderung seiner Kreativität können den Ausbildungsertrag bedeutend steigern.

Durch Verwendung von Anschauungsmaterial sowie durch Besuch von Ausstellungen lassen sich zusätzliche Einsichten vermitteln.

19. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR12102244

Alte Dokumentnummer

N6198613744A