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Anl. 1c Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 631/1987 · 14 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1c01.09.200631.08.2012 § → § · 13 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 285/2009
Anl. 1c01.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 13 Dokumente
Anl. 1c01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 16 Dokumente
Anl. 1c16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 16 Dokumente
Anl. 1c01.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 15 Dokumente
Anl. 1c01.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 631/1987 · 14 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1987,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins c

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 631/1987

Außerkrafttretensdatum

15.10.1993danach: BGBl. Nr. 702/1993

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                       Anlage 1C.2.5

                                                       -------------

               LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FOTOGRAFIE

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

         Pflichtgegenstände                  Klasse     Summe  Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

  1 Religion .........................   2   2   2   2    8     (III)

  2 Deutsch ..........................   3   2   2   2    9      (I)

  3 Lebende Fremdsprache (Englisch) ..   2   2   -   -    4      (I)

  4 Geschichte .......................   -   2   -   -    2     (III)

  5 Geographie und Wirtschaftskunde ..   2   -   -   -    2     (III)

  6 Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde ................   -   -   3   2    5      III

  7 Betriebswirtschaft ...............   -   -   -   2    2      II

  8 Leibesübungen ....................   2   2   2   2    8     (IVa)

  9 Mathematik und angewandte

    Mathematik .......................   2   2   -   -    4      (I)

10 Physik und angewandte Physik .....   2   2   -   -    4     (II)

11 Chemie, angewandte Chemie und

    Umwelttechnik ....................   2   1   -   -    3      II

12 Elektronische Datenverarbeitung

    und angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ................   -   2   -   -    2       I

13 Stilkunde ........................   -   -   3   2    5      III

14 Informationstechnik ..............   2   2   2   2    8       I

15 Gestaltung *1) ...................   2   3   3   -    8      IVa

16 Technologie ......................   3   3   3   3   12       I

17 Laboratorium .....................   -   -   -   4    4       I

18 Werkstättenlaboratorium ..........   -   -   -   4    4      III

19 Atelier und Werkstätte ...........  15  15  20  15   65      Va

---------------------------------------------------------------------

                 Gesamtstundenzahl ...  39  40  40  40  159

20 Pflichtpraktikum .................  mindestens vier Wochen vor

                                        Eintritt in die letzte

                                        Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

           Freigegenstände                   Klasse            Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ...........................   2   2   -   -           (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......   -   -   -   2           (I)

Aktuelle Fachgebiete ( ) .............   -   -   2   2          I bis

                                                                  VI

---------------------------------------------------------------------

       Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............... (bis zu)   2   2   2   2          (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ..............................  *2) *2) *2) *2)          (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......  *2) *2)  -   -           (I)

Mathematik und angewandte Mathematik .  *2)  -   -   -           (I)

-------------------------------------------------------------------

*1) Mit Übungen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1C.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1C.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1C.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1C.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1C.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1C.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 9
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit).

Algebra:

Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen;

Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen

und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes; Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. In der 1. Klasse kommt dem Erreichen der Rechensicherheit besondere Bedeutung zu. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse sind vier, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.

Internationales Einheitensystem.

Mechanik:

Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung, Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.

Kältemaschinen, Wärmepumpen.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik);

Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers.

Farbtemperatur.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

  1. Ziffer 11
    CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1C.

  1. Ziffer 12
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes, Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmsprache erstellen, testen und verbessern können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die moderne Technik in unsere Kultur integrieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen. Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme bewährt sich Gruppenarbeit.

13. STILKUNDE

Siehe Anlage 1C.

14. INFORMATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Formen der Informationsentstehung, des Informationstransportes und der Informationswiedergabe kennen. Er soll Fachinformationen analysieren und geeignete Wiedergabeformen auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Informationstheorie:

Informationsformen, Informationsverarbeitung, Informationstransformation, analoge und digitale Systeme. Sehen, Hören (Physiologie und Psychologie), Reizumwandlung, Reizweiterleitung, Reizverarbeitung; Farbsehen, Farberkennen.

Bildliche Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe, Beeinflussung, Speicherung.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Bildliche Information:

Verfahren (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder);

Geräte (stehende Bilder, bewegte Bilder und räumliche Bilder).

Akustische Information:

Entstehung, Aufzeichnung, Wiedergabe, Übertragung, Speicherung;

Verfahren (Magnetton, Lichtton). Geräte (Magnetton, Lichtton).

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Schwarzweißbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Verstärkung, Abschwächung, Tonung, Entsorgung), Eigenschaften.

Sofortbildverfahren.

Farbbilderzeugung mit Hilfe lichtempfindlicher Materialien:

Herstellung, Verarbeitung (Entwicklung, Fixierung, Entsorgung), Eigenschaften. Sofortbildverfahren.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Reproduktionstechnik:

Bildreproduktion (fotografisch, elektronisch), Scannertechnik,

Lasertechnik (Verfahren, Geräte).

Satz- und Druckformtechnik:

Satzherstellung, Satzverarbeitung. Kopiervorlage, Kopie.

Druckformherstellung.

Druck:

Konventionelle Druckverfahren (Hoch-, Flach-, Tief- und Flexo-Siebdruck). Unkonventionelle Druckverfahren (Thermodruck, Ink Jet, Laserdruck, Kopieren).

Endfertigung:

Aufgaben, Verfahren, Geräte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der aktuellen beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Bild- und Filmmaterial sowie Fallbeispiele erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15. GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente des bildkompositorischen Schaffens kennen und auf das Fachgebiet anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Bildkomposition:

Wahrnehmung. Kompositionsgesetze.

Schrift:

Entstehung, Funktion, Bedeutung für die Fotografie; Herstellen

(Schreiben, Zeichnen, Abreiben, Stempeln).

Abbildung:

Abbildungssyteme (Parallel- und Zentralprojektion), Darstellen

einfacher Figuren der Ebene und des Raumes.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Bildkomposition:

Anwendung der Kompositionsgesetze in der Fotografie.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Anwendung in der Fotografie.

Farbe:

Physiologische und psychologische Aspekte. Farbsymbolik und Farbkontrast.

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Bildanalyse:

Einzelbilder (Form, Farbe), Bildfolgen (Aussage, Rhythmus).

Projektvorbereitung:

Anwendung von Form, Struktur, Farbe (Rohzeichnung, Scribble, Layout).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf das fotografische Schaffen sowie die Förderung der Eigenständigkeit und der Kreativität des Schülers.

Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jeder Klasse 2 Wochenstunden.

16. TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsbehelfe und Hilfsstoffe sowie die angewandten Verfahren kennen.

Er soll die für die Lösung der Aufgaben des Fachgebietes bedeutsamen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge einschließlich der Umweltschutzaspekte kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Berufsbild:

Struktur, Arbeits- und Aufgabenbereiche, Geschichte.

Gefahrenquellen in der fotografischen Praxis.

Materialien:

Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Eigenschaften, Anwendung). Materialien für die Ausarbeitung (Ansatz, Verarbeitung).

Geräte:

Aufnahmegeräte (Kamera, Objektiv). Laboratoriumsgeräte (Kopierer, Vergrößerungsgeräte).

Fotografischer Prozeß:

Entwicklungsvorgang, Eingriffsmöglichkeiten.

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Aufnahmetechnik:

Beleuchtung (Einrichtungen, Lichtquellen). Belichtungsmessung (Methoden, Geräte). Sensitometrie. Filtertechnik (Tonwertwiedergabe. Effekte).

Ausarbeitung und Endfertigung:

Mechanische und chemische Retuschverfahren. Kaschiertechnik.

Giftstoffe und Sondermüll:

Behandlung und Entsorgung.

Farbenfotografie:

Geschichte. Farbmischung (additiv, subtraktiv). Farbkreis. Farbauszüge. Farbnegativverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik). Farbpositivverfahren (Aufbau, Verarbeitungstechnik).

Audivision:

Historische Entwicklung. Formen (Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten).

  1. Ziffer 3
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Farbenfotografie:

Farbumkehrverfahren (Materialien, Prozesse, Filtertechnik).

Lichtquelle; Farbtemperatur; Farbabsorption.

Laboratoriumstechnik:

Automatisierte Laboratorien und Großlaboratorien (Einrichtung, Geräte, Verfahren, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, Maskierung). Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich (Infrarot, Ultraviolett). Fotografie als Dokumentation.

Diatechnik und Audiovision:

Überblendung (Funktion, Steuerung). Programm, zeitliches Ablaufdiagramm. Einsatz von Ton (Abhängigkeit Bild-Ton, Programmierung von Bild, Sprache, Musik und Geräuschen). Rahmung. Weiterverarbeitung (Duplizieren, Überspielen).

  1. Ziffer 4
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Filmtechnik:

Organisationsformen. Aufnahmegeräte und Objektive Super-8 und 16 mm (Funktion, Pflege). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Schnitt (System, Zeitpunkt). Kamerabewegung (Anwendung, Wirkung). Ton (Originalton, Synchronisation, Tonmischung, Tonschnitt). Projektor (Aufbau, Typen). Kopierwerk.

Fernsehtechnik:

Produktionsformen (Spielfilm, Dokumentation, aktueller Einsatz). (Semiprofessionelle und professionelle Systeme). Aufnahmematerial (Typen, Formate, Konfektionierung). Aufnahmegeräte (Bedienung, Pflege). Beleuchtungstechnik (Lichtquellen, Messung). Verarbeitung (Mischung, Schnitt, Effekte). Vervielfachung (Überspielen, Massenkopieren). Wiedergabe (Monitor, Fernsehprojektion).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben des Fachgebietes. Anschauungsmaterial aus der beruflichen Praxis, Fachvorträge, Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Praxisnähe des Unterrichtes.

Die Themenbereiche „Materialien“, „Geräte“ und „Fotografischer Prozeß“ enthalten wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Atelier und Werkstätte“ und erfordern daher möglichst frühzeitige Behandlung. Im Folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.

17. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der Laboratoriumspraxis des Fachgebietes selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Technologie“ und „Informationstechnik“ entsprechend dem Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, wird von den Schulen die Führung eines Protokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 18
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kontrollaufgaben in der Fotografie sowie der Film- und Videotechnik ausführen und auswerten können. Er soll Arbeiten der experimentellen, der wissenschaftlichen und der technisch angewandten Fotografie ausführen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Qualitätskontrolle:

Entwicklungsprozeßkontrolle und Regenerierung (Dichte, Kontrastumfang, Gradation). Einflußnahme auf Prozeßgrößen.

Technisch angewandte und wissenschaftliche Fotografie:

Fotografie im nichtsichtbaren Spektralbereich; Auswertung von Stereoaufnahmen und Luftbilder; Holografie. Bildrekonstruktion, Bildrestaurierung.

Experimentelle Fotografie:

Solarisation, Effektraster, Tontrennung, Tonline, Verwendung von

polarisiertem Licht.

Labortechnik:

Pushen, monochrome Entwicklung, Tonungsverfahren, Duplizieren,

Großvergrößerungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Besonders nützlich ist das Anknüpfen an Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 19
    ATELIER UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Fotografie sowie in der Film- und Fernsehtechnik verwendeten Geräte, Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.

Der Schüler soll Themen unter Berücksichtigung ästhetischer, werblicher, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse bildlich gestalten können. Er soll Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Atelier- und Außenaufnahmen:

Kameratechnik. Kameraeinstellung. Reproduktionen (Strichvorlagen, Halbtonvorlagen, Farbvorlagen). Gegenstandsaufnahmen (material- und formgerecht). Bildgestaltung mittels Aufbau und Beleuchtung. Außenaufnahmen mit der Handkamera (Bildserien zu vorgegebenen Themen, Grundformen in der Natur, Abstraktion).

Dunkelkammer:

Fotografische Bäder (Ansetzen, Verdünnen, Lagern, Verwenden, Entsorgen). Filmentwickeln (Schalenentwicklung, Dosenentwicklung, Rahmenentwicklung). Positivkopieren (Kontaktabzüge, Abzüge mit dem Vergrößerungsapparat).

Hellraum:

Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten, Zusammenstellen von Bildserien. Positivretusche, Negativretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Abdecken, Freistellen, Abschwächen). Endfertigen (Kaschieren, Schneiden von Passepartouts, Kleben). Präsentieren.

  1. Ziffer 2
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Atelier- und Außenaufnahmen:

Beleuchtungstechnik mit Tages- und Kunstlicht. Informative und werbewirksame Gegenstandsaufnahmen. Architekturaufnahmen mit der Fachkamera (Gesamtansichten, Detailansichten, Eigenheiten, Licht- und Wettersituationen). Reportagen (Ereignisse, Situationen, Orte, Personen). Porträtaufnahmen; Aufnahmetechnik mit der Fachkamera. Gestalten (Beleuchtung, Ausdruck, Haltung, Umwelt).

Dunkelkammer:

Negativverarbeiten (Tassen-, Tank- und Dosenentwicklung, Einflußnahme auf Dichte und Gradation). Positivkopieren (Vergrößern, Verkleinern, Einkopieren).

Hellraum:

Beurteilen von Aufnahmen, Gestalten von Ausschnitten. Negativretusche, Positivretusche, chemische Retusche (Ausflecken, Freistellen, Dichteveränderung; Coccinieren, Gradationsveränderung, Bleistiftretusche). Endfertigen, präsentationsgerechtes Ausarbeiten.

  1. Ziffer 3
    Klasse (20 Wochenstunden):
    Schwarzweiß- und Farbenfotografie:

Herstellen von Farbauszügen und Reproduktionen auf Farb-Negativmaterial, farbneutrale Aufnahme eines Graukeiles, farbgetreue Aufnahme eines Farbkreises. Farb-Aufnahmetechnik; Beleuchtungstechnik, Belichtungsmessung. Gegenstandsaufnahmen, Porträtaufnahmen, Architekturaufnahmen, Reportagen. Gestalten mittels Farbe unter Berücksichtigung von Informationsgehalt, Werbebotschaft, Charakter, Stil und psychologische Momente. Ausarbeiten (Entwickeln und Vergrößern der Aufnahmen in Schwarzweiß und Farbe). Endfertigen, Oberflächenbehandeln. Zusammenstellen einer Mappe, Präsentieren.

Diatechnik und Audivision:

Herstellen von Diapositiven. Dia-Projektion (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung, Objektivwahl, Magazinarten, Ausleuchtung der Projektionsfläche). Überblendtechnik (für 2, 3 und mehr Projektoren). Tontechnik; Geräte (Arten, Handhabung). Tonmischung, Bandschnitt. Herstellen von Bildreihen zu einem Thema (Konzipieren, Auswählen, Reihen, Programmieren, Vertonen, Präsentieren).

  1. Ziffer 4
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Auftragsbearbeitung:

Perfektionierung von Aufnahmetechnik und Arrangement in allen Bereichen angewandter Fotografie. Ausarbeiten eigener Aufnahmen. Endfertigung; Kaschierverfahren, Retuschiermethoden, Zusammenstellen einer Mappe. Präsentation, Kundenberatung.

Film- und Fernsehtechnik:

Filmkamera (Handhabung, Störungsbehebung, Wahl von Objektiv und Aufnahmegeschwindigkeit, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung)). Fernsehkamera (Handhabung von Kamera und Recorder, Tonsynchronisation; Aufnahmetechnik;

Kamerabewegung (Objektivbedienung; Aufnahmen im Kameraverband und Bildschnitt während der Aufzeichnung)). Gestaltung (Lichtgestaltung, Wahl von Position und Blickwinkel, Herstellen einfacher Reportagen und Dokumentationen). Filmschnittverfahren und elektronische Bild-Schnittverfahren (Handhabung der Geräte, Störungsbehebung). Verarbeitung von Filmaufzeichnung und elektronischer Bildaufzeichnung (Trick- und Titelverfahren, Tonmischung, Playback, Synchronisation; Gestaltung und Beurteilung der Produkte auf Aussage, Rhythmus und Musikalität).

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von kunsthandwerklichen Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Für die Vermittlung von handwerklichen Arbeitshaltungen wie Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit ist das Vorbild des Lehrers von höchster Bedeutung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1C.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1C.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1C.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1C.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1C.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1C.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR12102248

Alte Dokumentnummer

N6198613748A