Rechtstracker.at

Anl. 1/3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Fassungen
ab 01.09.1986
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/301.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 302/1997 · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/301.09.199631.08.2002 § → § · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 6 Dokumente
Anl. 1/330.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199131.08.1993 § → § BGBl. Nr. 463/1991 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.198631.08.1991 BGBl. Nr. 412/1986 (Stammfassung) · 5 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 412/1986

Außerkrafttretensdatum

29.10.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 3 1 1

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Absatz eins,)

Text

                                                     Anlage 1.3.1.1

                                                   ------------------

         LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

          Ausbildungszweig Steuerungs- und Regelungstechnik

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden            Lvpfl.-

     Pflichtgegenstände                Jahrgang         Summe Gruppe

                                 I    II   III   IV   V

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...................  2    2     2    2    2   10   (III)

2 Deutsch ....................  3    2     2    2    2   11    (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................  2    2     2    2    2   10    (I)

4 Geschichte und Sozialkunde .  -    -     -    2    2    4   (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...........  2    2     -    -    -    4   (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Staatsbürgerkunde ..........  -    -     -    2    2    4    III

7 Leibesübungen ..............  2    2     2    1    1    8   (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................  5    3     4    4    -   16    (I)

9 Darstellende Geometrie .....  2    2     -    -    -    4    (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .....................  2    2     2    1    -    7   (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ..........  2    2     -    -    -    4    II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte Elektronische

   Datenverarbeitung ..........  -    2     2    -    -    4     I

13 Grundlagen des

   Maschinenbaues  *1) ........  5    3     2    -    -   10     I

14 Maschinenkunde .............  -    -     -    2    -    2    (I)

15 Grundlagen der

   Elektrotechnik .............  4    3     -    -    -    7    (I)

16 Meßtechnik .................  -    2     2    2    3    9     I

17 Steuerungs- und

   Regelungstechnik ...........  -    -     2    3    5   10     I

18 Elektrische Maschinen und

   Anlagen ....................  -    2     2    3    4   11     I

19 Elektronik und

   Impulstechnik ..............  -    -     2    2    4    8     I

20 Prozeßrechentechnik  *2) ...  -    -     -    2    2    4     I

21 Konstruktionsübungen .......  -    -     2    3    3    8     I

22 Laboratorium ...............  -    -     3    4    5   12     I

23 Werkstättenlaboratorium ....  -    -     -    3    3    6    III

24 Werkstätte .................  9    9     9    -    -   27   (Va)

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenzahl ....... 40   40    40   40   40  200

25 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. bzw. in den

                                V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden            Lvpfl.-

       Freigegenstände                 Jahrgang               Gruppe

                                 I     II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ....................  2      2     -     -     -     (V)

Zweite lebende Fremdsprache

   *4) (...) ..................  -      -     3     3     3     (I)

Betriebswirtschaft ............  -      -     -     -     2     III

Aktuelle Fachgebiete

   (....) .....................  -      -     2     2     2     (I

                                                                bis

                                                                VI)

   Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) ..  2      2     2     3     3    (IVa)

      Förderunterricht

Deutsch .......................             *3)                 (I)

Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................             *3)                 (I)

Mathematik und angewandte

   Mathematik .................             *3)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Siehe Anlage 1.

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    Geschichte und Sozialkunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde

Siehe Anlage 1.

7. Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Substraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektorrechnung (Skalarprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Näherungsweise Auflösung von Gleichungen; Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Vektoralgebra, Matrizenrechnung.

Analysis:

Potenzreihen, Fourier-Analyse; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Stichprobenkenngrößen, Häufigkeitsverteilungen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig.

  1. Ziffer 9
    Darstellende Geometrie

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 10
    Physik und angewandte Physik

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 11
    Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 12
    Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische

Datenverarbeitung

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 13
    Grundlagen des Maschinenbaues mit Konstruktionsübungen

Siehe Anlage 1.3.1.

14. Maschinenkunde

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. Ziffer 15
    Grundlagen der Elektrotechnik

Siehe Anlage 1.3.1.

16. Meßtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Meß- und Systemidentifikationsaufgaben, auch an komplexeren Systemen, selbständig lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit.

Meßgeräte:

Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom- und Spannungsmessung, Widerstandsmessung (direkt und mit Meßbrücken); Erdungswiderstände.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begrenzerschaltungen:

Verwendung von Dioden und Zenerdioden; Meßwertbegrenzung; Schutzschaltungen.

Wechselstrommeßmethoden im Einphasen- und im Drehstromkreis:

Gleichrichtwert, Effektivwert; Messung von Blindwiderständen; Wirk- und Blindleistungsmessung; Zähler; Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Systemtheorie der Meßtechnik:

Statisches und dynamisches Verhalten; Strukturen; Einheitssignale; informationstragende Parameter.

Meßverstärker:

Einstufiger Transistorverstärker; Differenzverstärker; Operationsverstärker; aktive Filter; Trägerfrequenzverstärker.

Meßwertaufnehmer:

Spannungs- und stromliefernde Aufnehmer; Widerstandsaufnehmer, induktive und kapazitive Aufnehmer; kodierte, inkrementale und frequenzanaloge Meßwertgeber; Anwendungsbeispiele (Messung mechanischer Größen und Messung von Größen der Verfahrenstechnik).

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Messung von Signal- und Systemeigenschaften:

Signale im Zeit- und Frequenzbereich; Testsignale; Meßverfahren zur Bestimmung von Zeitkennfunktionen und Frequenzgängen; Bestimmung von Systemparametern aus gemessenen Kennfunktionen.

Störsicherheit von Meß- und Übertragungseinrichtungen:

Einflußgrößen und Koppelungsarten; Erdung und Potentialausgleich; Schirmung; Trennung von Nutz- und Störsignal.

Fernmessung:

Analoge und digitale Fernübertragung;

Mehrfachübertragungsverfahren.

Prozeßgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme; Anwendungen in der Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Elektronik und Impulstechnik'' und „Steuerungsund Regelungstechnik'' erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

  1. Ziffer 17
    Steuerungs- und Regelungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elektrische und elektronische Geräte und Verfahren zum Steuern und Regeln elektrischer und nichtelektrischer Größen kennen. Er soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben, auch an komplexeren Systemen, lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Normbezeichnungen, Steuerung, Regelung, Automatisierung, Signale.

Elemente einer Steuerung:

Eingangsglieder, Speicher, Stellglieder.

Steuerungsentwurf:

Schaltplanarten, Schaltalgebra, Karnaugh-Diagramm.

Steuerungsarten:

Kombinatorische und sequentielle Steuerungen.

Programmsteuerungen:

Analoge Steuerungen, digitale Steuerungen.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Gerätetechnische Ausführung von Steuerungen:

Elektronische, elektromechanische, pneumatische und hydraulische Steuerungen.

Begriffe der Regelung:

Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße.

Gerätetechnische Ausführung von stetigen Reglern:

Elektronische, pneumatische, hydraulische Regler.

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Dynamisches Verhalten von Strecken und Reglern:

Arten von Gliedern, Identifikation, Darstellung im Zeit- und Bildbereich. Stabilität.

Stabilitätskriterien:

Nyquist-Kriterium, Bode-Diagramm.

Optimierung von Regelkreisen:

Betragsoptimum, symmetrisches Optimum, vermaschte Regelkreise.

Unstetige Regler:

Zweipunkt-, Dreipunkt-Regler.

Regelsysteme:

Rechnergestützte Systeme, zentrale und dezentrale Regelung. Zuverlässigkeit und Redundanz.

Automatisierung:

Handhabungsgeräte, Fertigungsstraßen.

Auswahlkriterien für Regelungen:

Genauigkeits- und Dynamikanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Umweltbeeinflussung.

Anwendungen:

Antriebsregelungen, Generatorregelungen, Prozeßregelungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis. Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Elektrische Maschinen und Anlagen'' und „Elektronik und Impulstechnik'' erworbenen Kenntnissen ausgegangen.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Laboratorium'' empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 18
    Elektrische Maschinen und Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Stromrichtern und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Konstruktive Gestaltung elektrischer Maschinen:

Bauformen, Schutzarten; Kühlungs- und Lüftungsarten. Klemmenbezeichnung.

Betriebsarten elektrischer Maschinen:

Isolierstoffklassen, Erwärmung, genormte zeitabhängige Belastungsarten.

Elektromagnetismus:

Induktionsgesetz, magnetisches Wechselfeld, Wirbelströme, Hall-Effekt; Energie und Kräfte im Magnetfeld.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen (Arten und Überprüfung), Erder.

Transformatoren:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Asynchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Synchronmaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Konstruktion von elektrischen Anlagen:

Gesetze, Vorschriften, Normen; Bemessung hinsichtlich mechanischer und thermischer Beanspruchung.

Elektrowärme:

Beheizung von Bauten, Elektrowärmegeräte.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Netzgeführte Stromrichter:

Schaltungen, Kommutierung, Gleich- und Wechselrichterbetrieb; Wechselstromsteller, Überspannungs- und Überstromschutz, Netzrückwirkungen.

Selbstgeführte Stromrichter:

Prinzip der Selbstführung, Zwangskommutierung, Gleichstromsteller.

Umrichter:

Zwischenkreisumrichter, Direktumrichter. Anwendungen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien, Betriebsverhalten.

Schutzeinrichtungen in elektrischen Anlagen:

Kurzschluß, Erdschluß, Überspannung.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksbetrieb, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis.

Die Anschaulichkeit wird durch Darstellungen, insbesondere von Industrieausführungen, erhöht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium erhöht.

  1. Ziffer 19
    Elektronik und Impulstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln der Grundlagen der Elektronik, der Nachrichtentechnik und Impulstechnik und deren wichtigste Anwendungen in Hinblick auf die Bedürfnisse der Steuerungs- und Regelungstechnik. Systematisches und übersichtliches Zusammenfassen des für die Berufspraxis erforderlichen Wissens; Information über einschlägige Gesetze, Vorschriften und Normen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien). Kühlung. Anwendung (Diode, Transistor und Thyristor als Schalter; Gleichrichterschaltungen mit Dioden). Überlast- und Überspannungsschutz von Halbleiterbauelementen.

Optoelektronik:

Anzeigeeinheiten; elektrooptische Übertragungsstrecken.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

Impulsverhalten und Frequenzgang von Zweipolen und Vierpolen. Übertrager; Hoch-, Tief- und Bandpaß, Bandsperre.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Ein- und mehrstufige Verstärker, rückgekoppelte Verstärker, Kippschaltungen.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Logikfamilien:

Betriebsparameter, praktische Ausführung von integrierten Logikschaltungen, Störsicherheit; Technologie integrierter Schaltungen.

Nachrichtentechnik:

Information, Nachricht, Signal.

Frequenzumsetzung:

Spektren, Modulation, Demodulation, Mischung. Multiplexverfahren.

Impulstechnik:

Abtasten, Codieren und Quantisierung analoger Signale, Impulsmodulations- und Impulsdemodulationsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der elektrotechnischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

20. Prozeßrechentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise von Prozeßrechenanlagen kennen.

Der Schüler soll die Eignung von Prozeßrechnern und ihrer Software für eine gegebene Aufgabe beurteilen können. Er soll einfache Prozeßrechenprogramme erstellen können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Hardware:

Rechner, Rechnerperipherie, Prozeßperipherie (Interfacetechnik; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Prozeßrechnerwahl:

Systemkenngrößen, Auswahlkriterien.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Software:

Maschinensprachen, Assemblersprachen. Betriebssystem und Softwarearchitektur. Programmiertechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Regelungstechnik. Im Themenbereich „Hardware'' sind Mikroprozessoren besonders wichtig.

Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretisch vermittelte Wissen begleitenden Programmierübungen im römisch fünf. Jahrgang beträgt 1 Wochenstunde.

  1. Ziffer 21
    Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben der Fachrichtung lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigung dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrische Maschinen und Anlagen:

Zwei komplexe Projekte.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Zwei komplexe Projekte.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik; Elektrische Maschinen und elektrische Anlagen:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

22. Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll eine Vielfalt von Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Übungen aus den Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Meßtechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Elektrische Maschinen und Anlagen'' und „Elektronik und Impulstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Schalt-, Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch laufendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 23
    Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbau, Prüfen und Reparatur von Baugruppen und Geräten der Elektronik.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Elektrische Niederspannungsanlagen:

Aufbau. Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Überprüfen und Messen von Erdungswiderständen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufsuchen und Beheben von Fehlern. Prüf-, Meß- und Steuerungsaufgaben. Wuchten rotierender Maschinen im Rahmen der Endfertigung.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Elektronik:

Aufbauen, Prüfen, Beheben von Fehlern und Einstellen elektronischer Systeme.

Stoffgebiet Stromrichtertechnik:

Aufbauen, Inbetriebnahme und Prüfen einfacher Stromrichterschaltungen.

Stoffgebiet Elektrische Maschinen und Geräte:

Aufbauen und Prüfen von Bauteilen, Baugruppen und Geräteschaltungen.

Stoffgebiet Automatisierungstechnik:

Aufbauen und Inbetriebnahme einfacher Steuerungen und Regelungskreise.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

24. Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhaltung vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, Nieten; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Punktschweißen, Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahten, Verzinnen, Weichlöten.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Spulen. Zusammenbau, Einpassen, Prüfen und Warten sowie Einpassen von Lagern.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug; Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

römisch drei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen, Inbetriebnahme, Warten sowie Suchen und Beheben von Fehlern elektrischer sowie elektronischer Geräte und Anlagen.

Steuerungstechnik:

Aufbau, Prüfen, Inbetriebnahme und Warten von Steuerungen. Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen elektronischer Systeme. Leiterplattenfertigung.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

25. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Mit Übungen.

*3) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12102661

Alte Dokumentnummer

N6198621223S