Rechtstracker.at

Anl. 1/3 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Fassungen
ab 01.09.1986
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/301.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 302/1997 · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 382/1998
Anl. 1/301.09.199631.08.2002 § → § · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 665/1995 · 6 Dokumente
Anl. 1/330.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199329.10.1993 § → § BGBl. Nr. 734/1993 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.199131.08.1993 § → § BGBl. Nr. 463/1991 · 6 Dokumente
Anl. 1/301.09.198631.08.1991 BGBl. Nr. 412/1986 (Stammfassung) · 5 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.1986BGBl. Nr. 412/1986

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993danach: BGBl. Nr. 734/1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage 1 3 2

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Absatz eins,)

Text

                                                       Anlage 1.3.2

                                                     ----------------

           LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

                 Ausbildungszweig Nachrichtentechnik

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden            Lvpfl.-

     Pflichtgegenstände                Jahrgang         Summe Gruppe

                                 I    II   III   IV   V

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ...................  2    2     2    2    2   10   (III)

2 Deutsch ....................  3    2     2    2    2   11    (I)

3 Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................  2    2     2    2    2   10    (I)

4 Geschichte und Sozialkunde .  -    -     -    2    2    4   (III)

5 Geographie und

   Wirtschaftskunde ...........  2    2     -    -    -    4   (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

   Rechtskunde und

   Staatsbürgerkunde ..........  -    -     -    -    4    4    III

7 Leibesübungen ..............  2    2     2    1    1    8   (IVa)

8 Mathematik und angewandte

   Mathematik .................  5    3     4    4    -   16    (I)

9 Darstellende Geometrie .....  2    2     -    -    -    4    (I)

10 Physik und angewandte

   Physik .....................  2    2     2    1    -    7   (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

   und Umwelttechnik ..........  2    2     -    -    -    4    II

12 Elektronische

   Datenverarbeitung und

   angewandte Elektronische

   Datenverarbeitung ..........  -    2     2    -    -    4     I

13 Grundlagen der

   Elektrotechnik .............  4    3     -    -    -    7    (I)

14 Energietechnik und

   Leistungselektronik ........  -    -     -    3    2    5     I

15 Elektronik und

   Digitaltechnik .............  -    2     4    3    3   12     I

16 Nachrichtentechnik .........  -    -     3    2    3    8    (I)

17 Hochfrequenz- und

   Impulstechnik ..............  -    -     -    4    4    8     I

18 Meß-, Steuerungs- und

   Regelungstechnik ...........  -    2     2    2    2    8     I

19 Fertigungstechnik und

   Konstruktionslehre  *1) ....  5    3     3    4    5   20     I

20 Laboratorium ...............  -    -     3    4    8   15     I

21 Werkstättenlaboratorium ....  -    -     -    4    -    4    III

22 Werkstätte .................  9    9     9    -    -   27    (Va)

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenzahl ....... 40   40    40   40   40  200

23 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor

                                Eintritt in den III. bzw. in den

                                V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden            Lvpfl.-

       Freigegenstände                 Jahrgang               Gruppe

                                 I     II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ....................  2      2     -     -     -     (V)

Zweite lebende Fremdsprache

   *3) (...) ..................  -      -     3     3     3     (I)

Betriebswirtschaft ............  -      -     -     -     2     III

Aktuelle Fachgebiete

   (....) .....................  -      -     2     2     2     (I

                                                                bis

                                                                VI)

   Unverbindliche Übungen

Leibesübungen ..... (bis zu) ..  2      2     2     3     3    (IVa)

      Förderunterricht

Deutsch .......................             *2)                 (I)

Lebende Fremdsprache

   (Englisch) .................             *2)                 (I)

Mathematik und angewandte

   Mathematik .................             *2)                 (I)

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. Deutsch

Siehe Anlage 1.

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    Geschichte und Sozialkunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    Geographie und Wirtschaftskunde

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

7. Leibesübungen

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    Mathematik und angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen;

Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. und 3. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Analysis:

Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im römisch eins. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im römisch vier. Jahrgang auch zweistündig.

  1. Ziffer 9
    Darstellende Geometrie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhanges zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt sich im römisch eins. Jahrgang, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen'' ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 10
    Physik und angewandte Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (Innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatszustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Strahlenoptik:

Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption, Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

römisch vier. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektronik.

Für die rechtzeitige Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Der deformierbare feste Körper'' die Absprache mit dem Lehrer des theoretisch-technischen Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' erforderlich.

  1. Ziffer 11
    Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz; Galvanostegie.

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im römisch zwei. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. Ziffer 12
    Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische

Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen (Teilaufgaben des Fachgebietes).

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung); Benützerhandbücher.

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. Ziffer 13
    Grundlagen der Elektrotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität.

Elektrisches Feld:

Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellungen; Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz.

Passive Zweipole:

Frequenzgang einfacher Zweipole.

Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im römisch eins. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 14
    Energietechnik und Leistungselektronik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Generator- und Motorverhalten, Betriebsverhalten, Steuerung).

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten, Steuerung.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.

Installation und Anlagenbau:

Ortsnetzbau, Anschlußbedingungen; Berührungsspannungsschutz, Blitzschutz. Störsicherer Aufbau. Notstromversorgung.

Energiewirtschaft:

Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zB im römisch fünf. Jahrgang das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik'', wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik'' zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren'' sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

  1. Ziffer 15
    Elektronik und Digitaltechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.

Der Schüler soll in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.

Halbleiterdioden:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Einfache Anwendungen.

Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

römisch drei. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Verstärker:

Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker. Dimensionierung an Hand von Kennlinien.

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld; Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

Sequentielle Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendungen logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von Logikschaltungen, Störsicherheit. Technologie integrierter Schaltungen.

römisch vier. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare Steuerungen. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Prozessortechnik:

Hardwarebausteine; Marktübersicht. Zeitabläufe; Interrupt. Steuerungen, Steuerungssysteme. Entwicklungssysteme. Ausführungsformen und Anwendungen in der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Themenbereich „Hardwarebausteine'' wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

16. Nachrichtentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichtentechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den Verfahren der Übertragungs- und Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen, Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassung.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik.

Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltung, Dämpfungsglieder, Übertrager.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vierpole:

Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Filtertechnik.

Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Vermittlungstechnik:

Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes. Nebenstellentechnik, Verkehrstheorie.

römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendungen), Leitungstheorie, leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungsstrecken.

Digitale Übertragungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

  1. Ziffer 17
    Hochfrequenz- und Impulstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente der Hochfrequenz- und Impulstechnik kennen und ihre Grundschaltungen dimensionieren können. Er soll mit den gängigen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden für Schaltvorgänge.

Rauschen:

Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung und Rauschleistung.

Hochfrequenzverstärker:

Hochfrequenzparameter, Leitungsdiagramm, Anpassung, Sendeverstärker, Höchstfrequenzverstärker.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Elektromagnetische Wellen:

Antennen und Antennenanlagen; Abstrahlung und Ausbreitung, Funkortung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

  1. Ziffer 18
    Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsbestimmung. Kompensation.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Blindleistungsmessung; Bestimmen von Wechselstromwiderständen.

Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale, Frequenzsynthese.

Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler, Stabilität und Optimierung.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse.

römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator; Ausführungsformen.

Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Hochfrequenzmeßtechnik:

Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik''.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. Ziffer 19
    Fertigungstechnik und Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten, Kleben.

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren von Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Elektronische Geräte:

Entwicklung von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern und integrierten Schaltungen.

römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Da die Themenbereiche „Eisenmetalle'', „Nichteisenmetalle'', „Kunststoffe'' und „Technisches Zeichnen'' wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte'' liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im römisch vier. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'', um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.

Für komplexere Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang je zwei, im römisch vier. Jahrgang drei Wochenstunden, im römisch fünf. Jahrgang vier Wochenstunden.

20. Laboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

römisch fünf. Jahrgang (8 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Hochfrequenz- und Impulstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. Ziffer 21
    Werkstättenlaboratorium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen Baugruppen und Geräten.

Stoffgebiet Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen Baugruppen und Geräten.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der nachrichtentechnischen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

22. Werkstätte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

römisch zwei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau und Reparatur.

Elektronik:

Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (Wire-Wrap-, Fädeltechnik).

römisch drei. Jahrgang (9 Wochenstunden):

Elektronik:

Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Hochfrequenztechnik:

Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte. Leiterplattenfertigung.

Fernmeldetechnik:

Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR12102663

Alte Dokumentnummer

N6198621259S