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Anlage 1.3.2.1
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
Ausbildungszweig Informatik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I II III IV V
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1 Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde .......... - - - - 4 4 III
7 Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 5 3 4 4 - 16 (I)
9 Darstellende Geometrie ..... 2 2 - - - 4 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ..................... 2 2 2 1 - 7 (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
12 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte Elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
13 Grundlagen der
Elektrotechnik ............. 4 3 - - - 7 (I)
14 Energietechnik und
Leistungselektronik ........ - - - 3 2 5 I
15 Elektronik und
Digitaltechnik ............. - 2 4 3 3 12 I
16 Nachrichten- und
Hochfrequenztechnik ........ - - 3 2 3 8 I
17 Technische Informatik ...... - - - 4 4 8 I
18 Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........... - 2 2 2 2 8 I
19 Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *1) .... 5 3 3 4 5 20 I
20 Laboratorium ............... - - 3 4 8 15 I
21 Werkstättenlaboratorium .... - - - 4 - 4 III
22 Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
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Gesamtstundenzahl .......... 40 40 40 40 40 200
23 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. bzw. in den
V. Jahrgang.
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Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände Jahrgang Gruppe
I II III IV V
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Stenotypie .................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
*3) (....) ................. - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 III
Aktuelle Fachgebiete
(....) ..................... - - 2 2 2 (I
bis
VI)
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen ..... (bis zu) .. 2 2 2 3 3 (IVa)
Förderunterricht
Deutsch ....................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................. *2) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DERrömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Siehe Anlage 1.
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
Geschichte und Sozialkunde
Siehe Anlage 1.
Geographie und Wirtschaftskunde
Siehe Anlage 1.
Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.
7. Leibesübungen
Siehe Anlage 1.
Mathematik und angewandte Mathematik
Siehe Anlage 1.3.2.
Siehe Anlage 1.3.2.
Physik und angewandte Physik
Siehe Anlage 1.3.2.
Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische
Datenverarbeitung
Siehe Anlage 1.3.2.
Grundlagen der Elektrotechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
Energietechnik und Leistungselektronik
Siehe Anlage 1.3.2.
Elektronik und Digitaltechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
Nachrichten- und Hochfrequenztechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Vierpole:
Übertragungsgrößen, Filtertechnik.
Vermittlungstechnik:
Österreichisches Fernsprech- und Fernschreibnetz. Nebenstellentechnik.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Oszillatorschaltungen.
Frequenzumsetzung:
Modulation und Demodulation, Frequenzteilung und -vervielfachung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Rundfunk- und Fernsehtechnik:
Übertragungsverfahren, Empfänger.
Analoge Übertragungstechnik:
Analoge Multiplexverfahren; leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungsstrecken.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge. Impulserzeugung, -formung und -verstärkung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Es ist in erster Linie die Aufgabe des Gegenstandes, einen fundierten Überblick über das Fachgebiet zu geben.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexere einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Software:
Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme. Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen, Algorithmen und Programme.
Mikroelektronik:
Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien; Massenspeicher. Störungsunterdrückung. Einfache Mikrocomputersteuerungen. Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Software:
Programmbibliothek; Programmiersprachen. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf. Datenbanken. Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von Programmen.
Mikroelektronik:
Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen. Emulation. Technische Anwendungen.
Digitale Übertragungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Im Themenbereich „Datenstrukturen'', „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenbereich „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.
Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.
Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit insbesondere beim modularisierten Softwareentwurf.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):römisch zwei. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):römisch drei. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.3.2.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler, Stabilität und Optimierung. Digitale Regler.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik. Spektralanalyse.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Oszilloskop:
Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop; Ausführungsformen.
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung), Anwendungen in der Regelungstechnik.
Mikroelektronik:
Logikanalysator; Emulator.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im IV. Jahrgang ist entsprechend dem Ausbildungszweig das größere Gewicht dem Themenbereich „Regelungstechnik'' einzuräumen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektronik und Digitaltechnik'' bzw. „Technische Informatik''. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im römisch vier. Jahrgang ist entsprechend dem Ausbildungszweig das größere Gewicht dem Themenbereich „Regelungstechnik'' einzuräumen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elektronik und Digitaltechnik'' bzw. „Technische Informatik''.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig.
Fertigungstechnik und Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.
Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (5 Wochenstunden):römisch eins. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten, Kleben.
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):römisch zwei. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Leiterplatten:
Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.
Elektronische Bauteile:
Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen. Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elektronische Baugruppen:
Dimensionieren von Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Elektronische Geräte:
Entwicklung von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von Einzelhalbleitern und integrierten Schaltungen.
V. Jahrgang (5 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.
Da die Themenbereiche „Eisenmetalle'', „Nichteisenmetalle'', „Kunststoffe'' und „Technisches Zeichnen'' wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte'' liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im IV. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'', um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen. Da die Themenbereiche „Eisenmetalle'', „Nichteisenmetalle'', „Kunststoffe'' und „Technisches Zeichnen'' wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte'' liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im römisch vier. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'', um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.
Für komplexere Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im I. bis III. Jahrgang je zwei, im IV. Jahrgang drei Wochenstunden, im V. Jahrgang vier Wochenstunden, wobei im IV. und V. Jahrgang zweckmäßigerweise die Softwareentwicklung im Vordergrund steht. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang je zwei, im römisch vier. Jahrgang drei Wochenstunden, im römisch fünf. Jahrgang vier Wochenstunden, wobei im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang zweckmäßigerweise die Softwareentwicklung im Vordergrund steht.
20. Laboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):römisch drei. Jahrgang (3 Wochenstunden):
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):römisch fünf. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichten- und Hochfrequenztechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Technische Informatik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):römisch vier. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Analogtechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der nachrichtentechnischen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt der Erstellung von Programmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
22. Werkstätte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (9 Wochenstunden):römisch eins. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden):römisch zwei. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Fernmeldetechnik:
Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.
Elektromaschinenbau:
Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau und Reparatur.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (wie Wire-Wrap-, Fädeltechnik).
III. Jahrgang (9 Wochenstunden):römisch drei. Jahrgang (9 Wochenstunden):
Elektronik:
Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.
Niederfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.
Hochfrequenztechnik:
Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.
Gerätebau:
Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte. Leiterplattenfertigung.
Fernmeldetechnik:
Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
23. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
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*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst *2) Bei Bedarf im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst
kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.