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Anlage B/2
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LEHRPLAN DER HANDELSSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Klasse Summe tungsgruppe
1. 2.
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1. Religion ...................... 1 1 2 (III)
2. Deutsch ....................... 3 3 6 (I)
3. Englisch einschließlich
Fachsprache ................... 3 2 5 I
4. Zeitgeschichte ................ - 1 1 III
5. Geographie und Wirtschaftskunde
(Wirtschaftsgeographie) ....... 2 2 4 III
6. Biologie und Warenkunde ....... 2 2 4 III
7. Betriebswirtschaftslehre ...... 3 3 6 I
8. Angewandte
Betriebswirtschaftslehre
(Praktikum) ................... - 1 1 II
9. Rechnungswesen ................ 3 3 6 I
10. Wirtschaftliches Rechnen ...... 2 - 2 II
11. Datenverarbeitung und
angewandte Datenverarbeitung
a) Datenverarbeitung .......... 2 - 2 I
b) Computerunterstütztes
Rechnungswesen ............. - 1 1 I
c) Computerunterstützte
Textverarbeitung ........... - 1 1 IV b
12. Staatsbürgerkunde und
Rechtslehre ................... - 2 2 (III)
13. Volkswirtschaftslehre .......... - 1 1 III
14. Textverarbeitung ............... 4 2 6 IV b
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Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstand Klassen Summe tungsgruppe
1. 2.
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Aktuelle Fachgebiete ............... bis 2 bis 2 bis 4 I bis
VI
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Wochenstunden Lehrverpflich-
Förderunterricht *1) Klassen Summe tungsgruppe
1. 2.
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1. Deutsch ........................ 2 - 2 (I)
2. Englisch einschließlich
Fachsprache .................... 2 - 2 I
3. Betriebswirtschaftslehre ....... 2 - 2 I
4. Rechnungswesen ................. 2 - 2 I
5. Textverarbeitung ............... 2 - 2 IV b
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Die Handelsschule für Berufstätige hat im Sinne der §§ 52 und 61 Abs. 1 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zu kaufmännischer Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft zu führen. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen. Die Handelsschule für Berufstätige hat im Sinne der Paragraphen 52 und 61 Absatz eins, Litera a, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zu kaufmännischer Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft zu führen. Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung befähigen.
Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann und der zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich, einsieht.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf das Leitfach Betriebswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag der Handelsschule für Berufstätige im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht.
Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl unter Bedachtnahme auf die Berufserfahrung der Schüler der andragogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.
Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel der Handelsschule für Berufstätige auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Andragogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionaler Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Auf die Verwendung der Kurzschrift und des Maschinschreibens ist in allen Unterrichtsgegenständen großer Wert zu legen.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die Politische Bildung, die Friedenserziehung, die Umfassende Landesverteidigung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zur Aufgeschlossenheit gegenüber Problemen des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes.
Vorträge schulfremder Personen dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen, insbesondere in den wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächern, zu pflegen.
Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel. Oft wirkt ein Methodenwechsel motivations- und leistungsfördernd.
Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die andragogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt, wobei jedoch auf das Alter der Schüler Rücksicht zu nehmen ist.
Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der andragogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.
Im Sinne einer Ergänzung der im Berufsleben gesammelten Erfahrungen ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht der Handelsschule für Berufstätige einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.
Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.
Das Bildungsgut dient nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONS-
UNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1987,. Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Die Bibel, Verheißung und Erfüllung:
Ungehorsam des Menschen gegen Gott, Erbsünde und Sünde, Gottes Rettungswirken nach dem Alten Testament. Die Verheißung der Propheten. Jesus Christus, der Retter des Menschen und der ganzen Welt. Der Gehorsam des Sohnes Gottes. Die Liebe Jesu Christi zu den Menschen. Die Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn. Die Ausgießung des Heiligen Geistes und die gläubige Gemeinde.
Die evangelische Kirche in Österreich in Geschichte und Gegenwart:
Die Ausbreitung der Reformation in Österreich. Die Gegenreformation und der Geheimprotestantismus. Die Kirche der Toleranzzeit, die Kirche nach dem Protestantenpatent, Aufbau, Gliederung und Verfassung der evangelischen Kirche in Österreich.
Das Leben des Christen in der Gemeinde:
Das evangelische Leben der Familie, Kirchenjahr, Gottesdienst.
Gesangbuch. Die Taufe und das heilige Abendmahl.
Klasse (1 Wochenstunde):
Leben aus der Bibel:
Lektüre ausgewählter Bibeltexte: Das Wort Gottes ruft Menschen zur Entscheidung. Der Segen des Glaubensgehorsams. Die Bedeutung des Gebetes und des Gottesdienstes im Leben des Christen.
Kirchenkunde:
Christliche Kirchen, Sekten und Weltanschauungen. Die Weltreligionen. Die römisch-katholische Kirche.
Der Christ in der Welt:
Arbeit, Beruf, Freizeitgestaltung, Ehe, Familie und Staat.
Konfirmation, Trauung und Begräbnis.
Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN KLASSEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige. Wie im Lehrplan des römisch eins. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Mündlicher Ausdruck:
Sinngemäßes und richtiges Lesen und Sprechen; Redeübung und Kurzreferat; Gesprächs- und Redetechnik; Kundengespräch; Referat, Diskussion, Argumentation, Interview; freie Diskussion.
Sprachkunde und Rechtschreibung:
Übung der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung und Erklärung häufiger Fremdwörter, besonders der Wirtschaftssprache; elementare Wort- und Satzgrammatik; Unterscheidung von Mundart und Hochsprache (Standardsprache).
Schriftlicher Ausdruck:
Protokoll; Charakteristik; Erörterung; Stoffsammlung; Gliederungs- und Stilübung; Problemarbeit; kreativer Aufsatz.
Literatur und Textverstehen:
Texte aus bedeutenden Werken des deutschen Sprachraumes und der Weltliteratur; Hinweise auf literarische Strömungen; Proben moderner Dichtung, besonders österreichischer Autoren; Sach- und Gebrauchstexte.
Massenmedien:
Werbung und Information; Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung. Auswahlmöglichkeiten des Konsumenten; Erlebnisverarbeitung durch das Gespräch; Spiegelungen aktueller Ereignisse in den Massenmedien; Bildung und Unterhaltung durch die Massenmedien; Programmauswahl.
Didaktische Grundsätze:
Der Deutschunterricht soll ein umfassendes Sprach- und Kulturbewußtsein wecken, das auch das kulturelle Geschehen in anderen Ländern mit einschließt.
Fachübergreifende Probleme stellen Querverbindungen zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen her und motivieren ein über die fachspezifische Behandlung der Themen hinausgehendes Verständnis.
Der mündliche Ausdruck ist durch Übungen zu fördern, die zum ausdrucksvollen Sprechen und Lesen führen sowie die Beherrschung der freien Rede und die Teilnahme an Diskussionen ermöglichen. Die Schüler sind zu einer klaren und deutlichen Sprechweise anzuhalten. Die deutsche Hochsprache (Standardsprache) ist als überregionale Sprachform zu verwenden.
Ständige Übungen sollen zur sicheren Beherrschung der Rechtschreibung führen. Die Grammatik soll das Verständnis für den Aufbau der Sprache vertiefen und den sprachlichen Ausdruck verbessern.
Für den Aufsatzunterricht sind altersgemäße Themen zu wählen, die dem Bildungsziel der Schule entsprechen. Durch Gliederungsübungen soll das logische Denken geschult werden, Ausdrucksübungen bilden den stilistischen Geschmack und sind Ausgangspunkt für die Stilkunde.
Literaturverständnis ist dem Schüler durch ausgewählte Werke zu vermitteln; diese sind aus ihrer Zeit heraus verständlich zu machen, Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen, das Allgemein-Menschliche hat Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick.
Audio-visuelle Lehrmittel (zB Film, Fernsehen, Hörfunk, Tonband, Schallplatte, Dia), Zeitungsartikel und kulturelle Veranstaltungen (zB Theateraufführungen und Dichterlesungen) sollen den Unterricht lebendig gestalten und ergänzen.
Diskussionen schaffen die Fähigkeit, die Massenmedien durch Informationsvergleiche und Erkennbarmachen von Klischees kritisch zu beurteilen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse, davon in der 2. Klasse mindestens eine
zweistündige.
Englisch einschließlich Fachsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige. Wie im Lehrplan des römisch eins. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (2 Wochenstunden):
Thematischer Bereich:
Das Leben in der Gemeinschaft: Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Bank, Post, Büro, Massenmedien, Kino, Theater, Sport, Reisen, Gesundheit; Formen der betrieblichen Organisation, Industrie und andere Produktionsformen, Handel, Dienstleistungen der Bank, Zahlungsmittel; Fremdenverkehr; Werbung; staatliche und politische Einrichtungen; landeskundliche und aktuelle Themen.
Kaufmännischer Schriftverkehr:
Schriftverkehr im Rahmen des Kaufvertrages (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung, Mängelrüge); Rundschreiben; Stellenbewerbung; Telekommunikation.
Kommunikation:
Frage und Antwort, Gespräch, Telefonat, Bericht, Zusammenfassung,
Übersetzung einfacher Texte, Privatbrief, Kurzreferat,
Geschäftsbrief.
Anleitung zum Gebrauch des Wörterbuches.
Sprachstruktur:
Erweiterung der für die kommunikative Kompetenz notwendigen
Strukturen: verkürzter Gliedsatz, Konditionalsatz, Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen); Ergänzung und Festigung der Formen- und Satzlehre anhand des Lesestoffes und der Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Das wichtigste Ziel des Englischunterrichts ist die Beherrschung der vier Fertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Diese Fertigkeiten sind Voraussetzung für die Kommunikationsfähigkeit; sie sind im Unterricht nicht getrennt voneinander, sondern integriert zu üben.
Die Anforderungen, die im jeweiligen thematischen Bereich in bezug auf Kommunikationsformen und Sprachstruktur an den Schüler gestellt werden, müssen auf das Niveau einer mittleren Schule abgestimmt sein.
Als Unterrichtssprache ist soweit wie möglich die Fremdsprache zu verwenden.
Der Einsatz verschiedener Sozialformen (zB der Partner- oder Gruppenarbeit) dient einerseits der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichts und fördert andererseits die Sprechfertigkeit des einzelnen Schülers.
In beiden Klassen sind Aussprache, Intonation und Rechtschreibung durch entsprechende Übungen zu schulen. Die Fähigkeit, die Lautschrift zu lesen, ist im ersten Semester der 1. Klasse zu vermitteln.
Audio-visuelle Mittel sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Hörverstehen führen. Kontakte mit den englischsprechenden Ländern sind zu fördern.
Die im Lehrstoff angeführten Kommunikationsformen sind in erster Linie in den im thematischen Bereich angegebenen Sachgebieten schriftlich und mündlich zu üben. Darüber hinaus können kürzere erzählende Texte verwendet werden.
Der Grundwortschatz und gebräuchliche Wendungen aus der Alltagssprache sollen vor allem in der 1. Klasse vermittelt werden. Danach wird der Wortschatz aus dem Bereich der Wirtschaft erarbeitet, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser Grundsatz ist auch bei der Auswahl des Gesprächs-, Hör- und Lesestoffes zu berücksichtigen. Dem Schüler unbekannte Wörter sollen in erster Linie im Satzzusammenhang dargeboten werden. In der 2. Klasse soll der Schüler in den richtigen Gebrauch des Wörterbuches eingeführt werden. Der Festigung und dem Ausbau des bereits erworbenen Wortschatzes dienen Zusammenstellungen von Wendungen und Wörtern nach verschiedenen Gesichtspunkten (sachliche und sprachliche Zusammengehörigkeit, Ausdruckswert usw.).
Die Beherrschung der Grammatik ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Verständnis und situationsgerechte Verständigungsfähigkeit. In den Beispiel- und Übungssätzen sollen Alltagssprache und Fachsprache berücksichtigt werden. Der Lehrer soll vom praktischen Beispiel ausgehen, die jeweilige Sprachstruktur bewußtmachen und den Schüler durch geeignete Übungen zu einer möglichst korrekten Anwendung der erworbenen Sprachstruktur führen.
In der 2. Klasse sind auch die vorwiegend im geschriebenen Englisch vorkommenden Strukturen zu berücksichtigen; anzustreben ist hier allerdings nur die passive Beherrschung im Hinblick auf die Übersetzung ins Deutsche.
Die Übersetzung in die Muttersprache ist in der 1. Klasse in erster Linie Verständnishilfe. Zu Beginn der 2. Klasse soll der Schüler die Fähigkeit erwerben, zusammenhängende einfache Texte (vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft) ins Deutsche zu übertragen. Die gelegentliche Übersetzung in die Fremdsprache dient der Festigung anderer Fertigkeiten (Beherrschung der Idiomatik, der Grammatik, des Wortschatzes usw.).
Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen einfache Geschäftsfälle, vor allem des Außenhandels, anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre, sind herzustellen.
Schularbeiten:
Je drei in jeder Klasse.
4. Zeitgeschichte
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Geographie und Wirtschaftskunde (Wirtschaftsgeographie)
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige. Wie im Lehrplan des römisch eins. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Einzelhandel und Großhandel:
Aufgaben und Bedeutung; Betriebsformen.
Handelsvermittler (Überblick).
Organisationsformen des Marktes:
Messen, Musterlager etc. in den Grundzügen.
Industrie und Handwerk:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung.
Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fertigungsbetriebe.
Transportwirtschaft:
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler in den Grundzügen.
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur.
Einfache Tarifberechnungen.
Banken und Wertpapierbörse:
Wesen und Bedeutung der Bankbetriebe.
Leistungserstellung (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungs- und Eigengeschäfte).
Typen der Bankbetriebe (Übersicht).
Wertpapiere; Wertpapierbörse.
Versicherungen:
Bedeutung; Arten der Versicherung; Inhalt und Abschluß des Versicherungsvertrages; Schadensabwicklung einschließlich
Schriftverkehr.
Außenhandel:
Bedeutung; Betriebsformen; Besonderheiten des Kaufvertrages.
Zoll und Zollverfahren in den Grundzügen.
Exportförderung im Überblick.
Fremdenverkehr:
Bedeutung; Besonderheiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Fremdenverkehrsbetriebe in den Grundzügen.
Der Schriftverkehr im Fremdenverkehrsbetrieb.
Öffentliche Verwaltung:
Begriff und Bedeutung; Leistungserstellung der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) in den Grundzügen.
Unternehmensführung:
Überblick über die Managementfunktionen (Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Organisation, Kontrolle) und Managementtechniken.
Mitarbeiter im Betrieb:
Mitarbeiterauswahl.
Personalführung (Mitarbeitermotivation, betriebliche Aus- und Weiterbildung, Mitarbeiterbeurteilung, Mitbestimmung).
Schriftverkehr im Personalbereich, insbesonders bei Beginn (Bewerbung) und bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Marketing:
Grundzüge des Marketing; die betriebliche Bedeutung der Marktorientierung; Marktforschung; Marketinginstrumente (Werbung einschließlich Schriftverkehr sowie kundenorientiertes Verhalten einschließlich Verhandlungstechnik und Verkaufsgespräch).
Beschaffung und Lagerhaltung:
Grundbegriffe der Beschaffung und Lagerhaltung; die betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung.
Bestimmung der Lagergröße und Errechnung wichtiger Kennzahlen.
Kosten der Lagerhaltung.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung (Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung wichtiger Kennzahlen).
Investition (Begriff und Arten; Investitionsplanung und Investitionsentscheidung im Überblick).
Grundzüge der Gründung, des Zusammenschlusses, der Sanierung und der Auflösung von Unternehmungen.
Kosten als Entscheidungsgrundlage (Kostenbewußtsein). Betrieb und Umwelt.
Schwerpunktmäßige Wiederholung des Lehrstoffes beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je zwei in jeder Klasse.
Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Praktikum)
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
9. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wie im Lehrplan des I. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige. Wie im Lehrplan des römisch eins. Jahrganges der Handelsakademie für Berufstätige.
Klasse (3 Wochenstunden):
Grundzüge der Bilanzlehre (Fortsetzung):
Anschaffung und Ausscheiden von Anlagen; Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellung.
Forderungsbewertung.
Rücklagen: Begriff und Arten.
Terminrechnung; Ratenrechnung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften, beschränkt auf
einfache Fälle.
Grundzüge der Kostenrechnung:
Grundbegriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Kostenerfassung (Kostenartenrechnung):
Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Zollrechnung); kalkulatorische Kosten.
Kostenzurechnung:
Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation).
Einfache Beispiele aus Industrie, Handwerk, Handel und sonstigen Dienstleistungsbetrieben, insbesondere Kalkulationen.
Absatzkalkulation.
Grundlagen der Teilkostenrechnung.
Buchungsübungen (Kontierung laufender Geschäftsfälle) möglichst
anhand von Belegen.
Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen; Verbuchung von Import- und Exportgeschäften (einfache Fälle).
Grundzüge des Bankrechnens:
Abrechnung von Passivgeschäften (Spareinlagen, Giroeinlagen), von Aktivgeschäften (vor allem Kontokorrentkredite), von Dienstleistungsgeschäften (Kauf und Verkauf von Effekten, Ermittlung von Renditen).
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens:
Erstellung einfacher Statistiken und Errechnung wichtiger
Kennzahlen.
Einführung in die Steuerlehre (einschließlich Schriftverkehr):
Gliederung der Steuern, Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Überblick über die Körperschaftsteuer), Verkehrsteuern, Besitzsteuern, sonstige Abgaben, Grundzüge des Beihilfenrechtes, Abgabenverfahren.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Personalverrechnung (einschließlich Schriftverkehr):
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen einschließlich von Sonderfällen; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde; Verbuchung von Löhnen und Gehältern; Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.
Verbuchung besonderer Geschäftsfälle, zB Reisekosten, Leasing. Buchungsübungen (laufende Geschäftsfälle), Kontierung von Belegen.
Zusammenfassende Übungen zum Lehrstoff beider Klassen.
Didaktische Grundsätze:
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Schularbeiten:
Je vier in jeder Klasse, in der 2. Klasse bei Bedarf zwei
zweistündige.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie.
Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Computerunterstütztes Rechnungswesen
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Computerunterstützte Textverarbeitung
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Staatsbürgerkunde und Rechtslehre
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
Wie im Lehrplan der Handelsschule.
14. Textverarbeitung
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
B. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
C. Förderunterricht
Wie im Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige.
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*1) Als Kurs für eine oder mehrere Klassen - jedoch nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler kann je Unterrichtsjahr in Kurse für höchstens zwei Unterrichtsgegenstände aufgenommen werden.