Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Jugendwohlfahrtsgesetz 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 161/1989Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
61/04 Jugendfürsorge
Text
Unterstützung der Erziehung
§ 27.Paragraph 27,
Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders
die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch zur Durchsetzung der gewaltlosen Erziehung,
die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2025
Dokumentnummer
NOR12104361
Alte Dokumentnummer
N6198915601J