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Anl. 1/9 Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Fassungen
01.09.1991 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 379/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/901.09.199331.01.2001 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999
Anl. 1/901.09.199131.08.1993 BGBl. Nr. 379/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.1991BGBl. Nr. 379/1991

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,)

Text

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener, mit der Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung verbundener Aufgaben.

LEIBESERZIEHUNG

1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Lehrstoff:

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und Interessen der Schüler gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Beruf.

Spezifische Übungsangebote zur motorischen Förderung behinderter Kinder.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Bei jeglicher Leibesübung ist den Forderungen der Gesundheitserziehung Rechnung zu tragen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

  1. Ziffer 4
    Semester (1 Wochenstunde):

Lehrstoff:

Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel und als Hilfe zur Entwicklungsförderung bei behinderten Kleinkindern. Erproben didaktischer Varianten bei der Anpassung des Übungsgutes an die Erfordernisse der verschiedenen Behinderungsarten. Vertiefung der Fähigkeit, auf individuelle Bedürfnisse des einzelnen behinderten Kindes einzugehen.

Einführung in die gezielte Förderung teilleistungsgestörter Kinder im Klein- und Schulkindalter mit den Schwerpunkten Motorik, Wahrnehmung, Sprache.

Grundlegende Aspekte im Umgang mit verhaltensgestörten (hyperaktiven, aggressiven/schüchternen, gehemmten) Kindern.

Planung von kindgemäßen und situationsgerechten Übungssequenzen.

Kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen sowie deren selbständiger Anwendung in der eigenen Arbeit.

Didaktische Grundsätze:

Theoretische Erkenntnisse und entsprechende Haltungen, die durch den erweiterten Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erreicht werden sollen, müssen auf das eigene Üben und Erleben aufbauen. Durch gelegentliche Entspannungsübungen sollen immer wieder aufs Neue eigene körperliche und seelische Spannungen und Versteifungen überwunden werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Videofilmen soll helfen, die rhythmisch-musikalische Erziehung auch in der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern didaktisch richtig einzusetzen. Um der laufenden Entwicklung und Forschung fachlich zu entsprechen, ist ständige Fortbildung erforderlich.

INSTRUMENTENBAU

  1. Ziffer eins
    Semester (2 Wochenstunden):

Lehrstoff:

Bau einfacher Geräusch- und Klanginstrumente, die sich speziell für die Arbeit mit entwicklungsgestörten bzw. behinderten Kindern eignen.

Einsatz dieser Instrumente bei der Förderung, insbesondere zur Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens, bei allmählicher Erweiterung des Tonraumes.

Didaktische Grundsätze:

Die selbstgebauten Instrumente sind bei der Arbeit mit behinderten Kleinkindern immer wieder zu erproben. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Sonderkindergartenpraxis und des Ausbildungsbereiches Sonderdidaktik ist anzustreben.

WERKERZIEHUNG

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester (je 2 Wochenstunden):

Lehrstoff:

Gestalten von Werkstücken in unterschiedlichen Techniken und mit verschiedenartigem Material, die als Bildungsmittel - insbesondere im Hinblick auf Kreativitätsförderung und ästhetischer Erziehung - und als Spielgaben für entwicklungsgestörte bzw. behinderte Kleinkinder geeignet sind.

Erprobung von Werkstoffen und Techniken, die sich für das Werken und textile Gestalten mit diesen Kleinkindern besonders eignen.

Didaktische Grundsätze:

Zeitraubende Techniken sind möglichst zu vermeiden. Die Verwendung von sogenanntem „wertlosen'' Material in seiner vielfältigen Form ist anzuregen.

PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgaben:

Ziel des Unterrichtes ist ein vertiefter Einblick in die Probleme der heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen - insbesondere für Kleinkinder - sowie der Früherkennung und Frühförderung.

Lehrstoff:

1., 2., 3. und 4. Semester (je 1 Wochenstunde):

Kenntnis von heilpädagogischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheime, Heime ua.) und andere Formen der Erziehungshilfe für Kleinkinder und retardierte Kinder sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:

Blindeneinrichtungen in Österreich, Abgrenzungsprobleme (blinde bzw. sehbehinderte Kinder); spezielle Hilfe für das blinde Kind (Mobilitätstraining);

Einrichtungen der Gehörlosenpädagogik; Umgang mit Hörgeräten, Hörerziehung; basale Stimulation, Gebärdensprache;

Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kleinkinder; das Team der ambulanten Frühförderung; Integrationstherapie.

Probleme der Dauerversorgung von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern, insbesondere Mehrfachbehinderten in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit den adäquaten theoretisch-didaktisch-praktischen Pflichtgegenständen durchführen können. Wo dies möglich ist, sollen die Schülerinnen und Schüler Problemlösungen erleben oder erarbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die vielfältigen Möglichkeiten, die der weitgesteckte Rahmen dieser Unterrichtsveranstaltungen bietet, soll gewährleistet werden, daß die Ausbildung jeweils auf den letzten Stand der Wissenschaft und Forschung gebracht werden kann, indem sie ergänzende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der verschiedenen, aktuellen Aufgaben bei der Arbeit mit entwicklungsgefährdeten, entwicklungsgestörten und behinderten Kleinkindern bietet.

Lehrstoff:

1., 2., 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Aktuelle, berufsbezogene Fragen, die das für die Tätigkeit im Sonderkindergarten und bei Frühförderung erforderliche Wissen und Können vertiefen und erweitern.

Zusätzliche, sonderpädagogisch relevante Lehrinhalte (behinderungsspezifische Probleme der Sonderpädagogik, spezielle Therapieformen, Umgang mit speziellen Medien bzw. Geräten ua.).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist von verschiedenen Fachkräften, insbesondere auch von außerschulischen Experten, für die betreffenden Bereiche zu halten.

Neben Einzelveranstaltungen kann eine fallweise Gestaltung des Unterrichtes als Blockseminar im Hinblick auf die Eigenart einzelner Unterrichtsbereiche bzw. die Verfügbarkeit außerschulischer Experten notwendig sein.

Schlagworte

Klassenkurs, Mehrklassenkurs, Geräuschinstrument

Gesetzesnummer

10008751

Dokumentnummer

NOR12105027

Alte Dokumentnummer

N6199111305L