Rechtstracker.at

Art. 1 § 5

Fassungen
01.03.1992 bis 31.12.2001 — BGBl. Nr. 120/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 1 § 5 heute01.01.2002 § → § BGBl. I Nr. 70/2001
Art. 1 § 501.03.199231.12.2001 BGBl. Nr. 120/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Orthopädische Versorgung in der Kriegsopferversorgung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1992,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.03.1992BGBl. Nr. 120/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001danach: BGBl. I Nr. 70/2001

Index

67 Versorgungsrecht

Text

Beihilfen zur Anschaffung von mehrspurigen

Kraftfahrzeugen

Paragraph 5, (1) An Stelle eines hand- oder elektrisch betriebenen Rollstuhles für den Straßengebrauch ist dem Beschädigten auf Antrag eine Beihilfe zur Beschaffung eines Personenkraftfahrwagens oder Invalidenkraftfahrzeuges zu gewähren, wenn er zur Führung eines solchen berechtigt ist. Die Beihilfe zur Beschaffung eines Personenkraftfahrwagens beträgt 60 200 S, zur Beschaffung eines Invalidenkraftfahrzeuges 90 300 S; die Beihilfe darf den tatsächlichen Betrag der Beschaffungskosten nicht übersteigen. Reparaturen und Betriebskosten für den mittels der Beihilfe beschafften Personenkraftfahrwagen bzw. das Invalidenkraftfahrzeug werden nicht ersetzt.

  1. Absatz 2,Nach Bewilligung einer Beihilfe entsteht ein Anspruch auf eine neuerliche Beihilfe frühestens nach Ablauf von fünf Jahren. Voraussetzung hiefür ist die Neubeschaffung eines Personenkraftfahrwagens oder eines Invalidenkraftfahrzeuges und das Weiterbestehen des Anspruches auf einen Rollstuhl für den Straßengebrauch.
  2. Absatz 3,Die unter Absatz eins, angeführten Beträge sind mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres entsprechend der Erhöhung des PKW-Verbraucherpreisindexes (November des Vorjahres), gerundet auf volle 100 S, anzupassen.

Gesetzesnummer

10008806

Dokumentnummer

NOR12106297

Alte Dokumentnummer

N6199218980J